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AndreasHL
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 13:35    Titel: FAQ Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn ich mich recht erinnere wurde vor einiger Zeit mal angedacht, für diesen Bereich extra FAQ's (frequently asked quetions, oft gestellte Fragen) einzurichten.

Wenn man hier sieht, wieviel durch Unwissenheit "versaut" wird und wohl auch, welche Schäden finanzieller und auch seelischer Art bei den Betroffenen entstehen, dann wird das langsamt höchste Zeit.

Gruss

Andreas
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piwi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.07.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo AndreasHL,
dem stimme ich vorbehaltlos zu.
Aber FAQ´s zu realisieren wird hier nicht möglich sein. Denn eine Betreuung ist für den Betreuten ein Stück weit mit einer Entrechtung verbunden. Die kann im einzelfall notwendig sein, aber in anderen Fällen auch als Rechts- und Machtmißbrauch genutzt werden. Zwischen der Notwendigkeit (Regel) und dem Mißbrauch (Ausnahme) kann der Gesetzgeber nicht wie in anderen Bereichen unterscheiden, denn das ist eine höchst individuelle Angelegenheit, die in den Verantwirtungsbereich der zuständigen Entscheider fallen. Wenn die Schindluder treiben dann ist das so hinzunehmen.

Dazu möchte ich ein plakatives Beispiel anführen:
Gegeben ist eine berufliche Konkurenzsituation, die den weiteren Lebensweg aller unmittelbar beteiligten sehr nachhaltig bestimmt, zwischen zwei verheirateten und einem ledigen. Die Konstruktion 2 verheiratete vs. lediger habe ich gewählt, da es damit für die verheirateten leichter ist Ärzte und Richter wohlwollend zu stimmen. Wenn nun die verheirateten einen Arzt um Hilfe bitten, der Arzt solle eingreifen da der ledige "spinnt", dann behaupte ich, der ledige bekommt, obwohl völlig normal, gravierende Probleme - er wird entrechtet. Dazu kommt noch das Krähenprinzip (die eine hackt der anderen kein Auge aus), nach dem es honorig etablierte Entscheider zuverlässig vermeiden, die Entscheidung des Vorgängers in Frage zu stellen, denn damit bekäme dieser notwendiger Weise arge Probleme.
Wichtig dabei ist, der Arzt und alle nachfolgend beteiligten Amtsträger tun nur ihre gesetzliche Pflicht. Trotzdem hat das ganze eher etwas mit Wegelagerei zu tun, das muß man sich einmal vorstellen. Bezeichnend für diesen Tatbestand ist, dem um Hilfe gebetenen Arzt genügt ein Gespräch mit dem Betroffenen, von dessen Art der Betroffenen nichts ahnen kann, und das sich auf 2 - 3 Sätze beschränkt. Ein solches Gespräch dauert also maximal 5 Sekunden. Dieses Wiederum zwingt mich allen ernstes die gesetzliche Wahrhaftigkeitspflicht in Frage zu stellen, geändert werden kann damit allerdings nicht das geringste - das ist ganz einfach eine Erfahrungstatsache.

Damit möchte ich den folgenden Umstand zur Diskusion stellen. Meines Wissens wird einem Antrag auf Betreuung nachgegangen, versäumt wird dabei zu überprüfen ob die Antragsteller auf diesem Weg einen wirtschaftlichen Vorteil anstreben, oder auch eventuell nur persönliche Geltungsansprüche durchsetzen möchten. Da könnte ich viele Beispiele aufzählen, in denen augenscheinlich wie beschrieben verfahren wurde. Um das ganze abzurunden wage ich die Behauptung, da kann vieles hinter dem Rücken des Betroffenen stattfinden, was von diesem als normale Schicksalsschläge gedeutet werden muß, in Wahrheit wird aber inszeniert. Wogegen sich der Betroffene aber nicht wehren kann, da er über die relevanten Prämissen nicht informiert wird. Ich geh sogar noch ein Stück weiter und behaupte, im extremsten Fall kann der Betroffen posthypnotisch konditioniert werden, damit er bereitwillig "mitspielt" und damit der als notwendig angesehene Schutz der Akteure auf wirtschaftlich günstige Art und Weise sichergestellt werden kann.

Gemäß dieser Beschreibung müßte der Betroffene die Möglichkeit haben, Richter und Ärzte zu verklagen. Das wiederum würde aber die komplette Rechtsprechung mehr oder weniger in Frage stellen, was sowohl für die Legislative wie auch die Exekutive nicht hinnehmbar sein kann. Denn Richter sind nur dem Gesetz unterworfen und sonst nichts. Dieser Schutz muß dann aber auch notwendiger Weise an die Ärzte delegiert werden, die eventuell sogar wider besseren Wissens diese richterlichen Beschlußfassungen stützen. Unnötig zu sagen Ärzte sind teil von wirtschaftlich geführten Unternehmen, die aus diesem Grund dazu neigen die Ansichten des Auftraggebers zu bestätigen, damit Nachfolgeaufträgen keine unnötigen Steine in den Weg gelegt werden. Um es einmal ganz deutlich zu sagen, beim Betroffenen bleiben bei diesem Spiel die verfassungsmäßg verbürgten Grundrechte auf der Strecke, aber ohne diesem einen Gerichtsbeschluß, mit Begründung und Rechtsmittelbelehrung zustellen zu müssen. Ich denke damit sehr klar um was es wirklich geht, nähmlich darum vor dem Gesetz niederste Beweggründe zu legitimieren. Mit dem Wesensgehalt des Grundgesetzes kann das beim besten Willen nicht vereinbar sein.

Was denkt ihr darüber, könnte das im einen oder anderen Einzelfall so sein oder nicht?
_________________
MfG Piwi


Zuletzt bearbeitet von piwi am 24.07.05, 11:16, insgesamt 6-mal bearbeitet
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 10:42    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

da bin ich missverstanden worden.

Es geht erstmal um die rechtlich - technische Seite. Was bedeutet eine Betreuung, wie wird sie eingerichtet, was kostet sie, was kann sich daraus auf längerer Sicht für die Betroffenen ergeben. Wo sind die Fallstricke, was passiert, wenn es schief läuft, ist der Betreuer haftbar.

Diese Fragen sind es, und noch einige mehr, die dargestellt werden müssen.

Extreme Fallbeipiele nützen nichts und verwirren nur, die kann ich auch im Fernsehen sehen. Aus eigener Erfahrung kenne ich die dummen Fragen, die dann etwas später von Menschen gestellt werden, die den Bericht gesehen haben.

Natürlich haben Richter und Rechtspfleger viel Macht und Verantwortung, aber wer soll sie sonst haben ? Einer muss entscheiden, und da ist der Richter doch wohl immer noch besser als, überspitzt gesagt, die Krankenschwester aus der Nachtwache.

Wenn ich so etwas wie posthypnotisch lese, dann wünsche ich mir, dieses Wort wäre als erstes im Beitrag aufgetaucht. Dann hätte ich den weitere Text gar nicht gelesen, denn die Verschwörungstheoretiker können mir gestohlen bleiben.

Um es deutlich zu sagen: auf diese Art von Antworten kann ich verzichten, da wollte wohl mal wieder jemand kundtun, dass alle sich gegen die armen Betreuten verbünden.

Gruss

Andreas
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piwi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.07.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Von Verschwörungstheorie hab ich nichts gesagt, im Gegenteil ich habe behauptet es Handeln alle honorig etablierten Entscheider nach Recht und Gesetz, trotzdem kann sowas dabei herauskommen. Ein Extremfall kann es wegen der einhelligen Selbstverständlichketi auch nicht sein, denn diese kann bei der Anwendung der beschriebenen Verfahrenspraktiken regelmäßig beobachtet werden. Außerdem habe ich versucht unmißverständlich zwischen Regel und der Außnahme zu dieser Regel zu unterscheiden.
Ich bitte in meine Postings nichts hineinzuinterpretrieren von dem ich nichts geschrieben habe.
In meiner Beschreinung kann ich hingegen notgedrungen eine Abweichung von der Norm zugeben, die doch sehr irritierend sein kann. Ich werde also zu dieser Themantik nur noch auf ausdrückliche Aufforderung Posten.

Eine Frage hätte ich aber doch noch, halten Sie es wirklich für absolut unmöglich, ein Betroffener könnte in speziellen Situationen tatsächlich posthypnotisch konditioniert worden sein? Ich hab wirklich und wahrhaftig indizien, die Alternativen sehr unwahrscheinlich erscheinen lassen. Das ist nur eine, wie ich meinen dürfen möchte, plausible Konsequenz, deren Anwendung ich doch vernünftig begründet habe. Indem damit im weitest ähnliches wie notorische Querulanten zum Schutz der Akteure ohne Chemie (also ohne die entsprechenden Nebenwirkungen) und sofort unter Kontrolle gebracht werden können. Da braucht es keine Spritzen und keine Tabletten, deren Wirkung abgewartet werden müßte, da ist ohne weiteren Zeitverzug postwendent ruhe. Das dumme daran ist, damit lassen sich auch zum Schaden des Betroffenen, persönliche Interessen der Nutznießer verwirklichen, so nach dem Motto, des einen freud ist des anderen Leid. Schon allein von daher erscheint mir ihr pauschaler Ausschluß dieser Anwendung doch eher unwahrscheinlich. Und das um so mehr als der Betroffen sowieso mehr oder weniger entrechtet ist. Das Rechtgut der Begünstigten ist also juristisch gesehen als Höherwertig einzustufen.

Selbstredent muß bei einer Überprüpfung von was auch immer die Wahrheit auf den Tisch. Diejenigen die sich daran vorbeimogeln, agieren notwendiger Weise außerhalb von Recht und Gesetz. Bei allem Respekt, aber dessen sollte man sich bewußt sein. Verlegen
In diesem Zusammenhang erlaube ich mir auf die folgende Entscheidungssammlung vom Bundesverfassungsgericht zu verweisen:
BVerfGE 6, Nr7, Seite 32 und 44, darin wird wie folgt formuliert:
„Solche Ausnahmen sind aber mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz unvereinbar, daß der Staatsbürger, in dessen Rechte eingegriffen wird, einen Anspruch darauf hat, die Gründe dafür zu erfahren; denn nur dann kann er seine Rechte sachgemäß verteidigen.“
Wenn das nicht beachtet wird bleibt für den Betroffenen vom Betreuungsrecht nur noch die Abschreckung gegen abweichenden Verhaltens zum Schutz der sozialen Ordnung übrig. Damit gerät man aber schnell mit dem Artikel Eins des Grundgesetzes in Konflikt, den ich hier in in Erinnerung rufen möchte. Die Menschwürde gebiete, so Verfassungsrichter, "dass Menschen immer als Subjekt behandelt werden, nicht als Objekt". Alles andere könne "leicht in Totalitarismus münden".
Aus dieser Formulierung leite ich das Recht zu der Forderung ab mir alle relevanten Hintergründe transparent zu machen, was mir bisher auch gerichtlich verweigert wurde. Zumindest gegen die Gerichtsinstanzen die mir das verweigern ist Artikel 101 Grundgesetz anzuwenden. Die entsprechenden Gesetzestexte lassen nach meiner Ansicht in dieser Hinsicht an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig.

Aus Gründen der Klarheit behaupte ich ergänzend, gemäß meinem Beispiel ist im Betreuungsrecht ein Hintertürchen eingebaut, mit dem sich kriminelle Vorteile verschaffen und diese Vorteilsnahme auch noch in Sicherheit bringen können. Obendrein wird diese kriminelle Energie im nachhinein gerichtlich legitimert. Wer das an Hand meines Beispieles widerlegen kann der soll das bitte hier Posten. Entgegen meiner Zusage zu diesem Thema nichts mehr zu Posten behalte ich mir vor, auf diese Postings antworten zu dürfen.

Ich wurde mein Leben lang getreten wie ein Hund, ich weiß wovon ich schreibe - ehrlich. Wer nach dem Motto handelt, nach dem nicht sein kann was nicht sein darf, der soll mal bitte hier nachlesen:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=32716
_________________
MfG Piwi
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