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§12 4. Die kosten der Schönheitsreparaturen trägt der - Mieter - Vermieter
( Normalerweise hätte er entweder Mieter oder Vermieter streichen müssen... )
(Und hier braucht man kein "Reparature", es ist nur ein Geschmackfrage)
§15 1. Die Mieträume sind bei Beedigung der Mietzeit besenrein und mit sämtlichen zurückzugeben.
Sorry, hatte überlesen, dass M schon ausgezogen war.
Ich denke, dass durch Nichtstreichen vom M/VM in §12 des Mietvertrags die Pflicht zu Schönheitsreparaturen beim VM geblieben ist. D.h. der M wurde nicht wirksam zu Schönheitsreparaturen verpflichtet.
Allerdings ergibt sich dann die Frage, wieso er dem VM die Arbeit abgenommen hat, die Wohnung zu streichen, wenn sie in einem schlechten Zustand war. Der VM könnte behaupten, dass die Wohnung in gutem Zustand war und der M mutwillig "gute" (weiße) Tapete mit schrillen Farben übermalt hat. Ich denke, hier würde helfen, wenn man wüßte wie lange der M dort gewohnt hat - wohnt er schon lange dort und kann der VM nicht nachweisen, dass er in dieser Zeit renoviert hat, kann der VM sicher nichts fordern, da dann der M ja keine "guten" Tapeten übermalt haben kann, sondern nur etwas, was vom VM (!) sowieso hätte gestrichen werden müssen. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Ich bin im Februar 2005 eingezogen und ende Juni 2005 ausgezogen.
Als ich eingezogen bin war die Wohung nicht frisch renoviert.
Der VM wusste, dass man diese Tapete runter machen sollte, und hat auch gesagt, wenn ich will kann ich es tun.
Jetzt was er behauptet : "Am anfang gab es ein Hellweiss Tapete, muss jetzt ein Hellweiss Tapete bekommen, weil er Hellorange zu dunkel findet" (nur geschmack Frage).
Er hat auch behauptet, er sei der Vermieter und kann er deswegen von mir verlangen, was er will...
Wenn ein neutraler Beobachter feststellen würde, dass die Wohnung jetzt in einem besseren Zustand ist als sie es war als Sie eingezogen sind (Beweislage?) und das "orange" von einem neutralen Beobachter als "denzent" eingestuft würde, bräuchten Sie nichts zu machen.
Hier im Forum läßt sich weder das eine noch das andere feststellen. _________________ Herzliche Grüße
FOC
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Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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