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Hallo,
kann mir bitte jemand bei folgenden Sachverhalt helfen:
Mutter A hat eine Wohnung im Haus von Tochter B und zahlt Miete zzgl. Nebenkosten. A hat zusätzlich Rechnungen (Öl, Wasser, Strom) für das ganze Haus getragen.
1. Kann B, die von A bezahlten Kosten, auf A bei der Nebenkostenabrechnung trotzdem umlegen?
2. Hat A Anspruch auf Ersatz der Kosten für Wasser, Öl, Strom? Welche Rechtsgrundlage kommt hierfür in Frage?
1. Nein, wenn der Tochter als VM keine Kosten entstanden sind, weil M zahlte, kann T auch keine Betriebskosten umlegen.
2. Das hängt davon ab, warum M gezahlt hat (und wer die Lieferung beauftragt hat). Es könnte Schenkung sein, oder Auftrag. Aus Auftragsrecht hätte M gegen T einen Erstattungsanspruch.
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