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recht.de :: Thema anzeigen - Umlegung d. Abr.-Erstellkosten auf NK-Abrechnung zulässig?
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Umlegung d. Abr.-Erstellkosten auf NK-Abrechnung zulässig?

 
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Dursum
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 16:20    Titel: Umlegung d. Abr.-Erstellkosten auf NK-Abrechnung zulässig? Antworten mit Zitat

Vermieter will die Nebenkostenabrechnungen nicht mehr selbst erstellen, sondern von einer Firma machen lassen.
Kann er die Kosten für diese Rechungserstellung auf die Mieter umlegen?

Ist es möglich, dass man in solchen Fällen als Mieter nur die unstrittigen Sachen bezahlt und die Rechnung um diejenigen Posten, die man nicht einsieht bzw. die offensichtlich unzulässig sind, kürzt? Also ganz wie bei der Telefonrechnung.
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 17:34    Titel: Re: Umlegung d. Abr.-Erstellkosten auf NK-Abrechnung zulässi Antworten mit Zitat

Dursum hat folgendes geschrieben::
Vermieter will die Nebenkostenabrechnungen nicht mehr selbst erstellen, sondern von einer Firma machen lassen.
Kann er die Kosten für diese Rechungserstellung auf die Mieter umlegen?



Beim Wohnungsmietrecht nicht, bei Gewerbe schon.
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Dursum
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 17:39    Titel: Re: Umlegung d. Abr.-Erstellkosten auf NK-Abrechnung zulässi Antworten mit Zitat

Zitat:
Beim Wohnungsmietrecht nicht, bei Gewerbe schon.


Gibt es einen Paragraphen zum Verbot der Umlegung bei nicht-gewerblicher Vermietung?
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 17:45    Titel: Re: Umlegung d. Abr.-Erstellkosten auf NK-Abrechnung zulässi Antworten mit Zitat

Dursum hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Beim Wohnungsmietrecht nicht, bei Gewerbe schon.


Gibt es einen Paragraphen zum Verbot der Umlegung bei nicht-gewerblicher Vermietung?


Es darf nur umgelegt werden, was in der Betriebskostenverordung steht - früher 2. BV - und auch nur, wenn im Mietvertrag darauf hingewiesen wird.
Und die Kosten zur Erstellung der Abrechnung stehen eben nicht in der Betriebskostenverordnung.
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Dursum
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 17:56    Titel: Re: Umlegung d. Abr.-Erstellkosten auf NK-Abrechnung zulässi Antworten mit Zitat

Zitat:
Es darf nur umgelegt werden, was in der Betriebskostenverordung steht - früher 2. BV - und auch nur, wenn im Mietvertrag darauf hingewiesen wird.
Und die Kosten zur Erstellung der Abrechnung stehen eben nicht in der Betriebskostenverordnung.


Ich habe was gefunden namens "Betriebskostenumlageverordnung (BetrKostUV)". Nehme an, Sie meinen das?
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