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A hat einen Kostenfestsetzungsbeschluß gegen B in Höhe von 2200 € , nun kennt A die Bankverbindung von B. Bei welchem Gericht muß B eine Kontopfändung beantragen? Gibt es dafür eine bestimmte Form ? Kann er das mit diesem gerichtlichen Beschluß (Frist von 2 Woche ist abgelaufen)? Wie hoch wären die Kosten? Wie werden die Zinsen berechnet bzw muß A dieses tun oder macht dieses die vollstreckende Stelle ?
A hat einen Kostenfestsetzungsbeschluß gegen B in Höhe von 2200 € , nun kennt A die Bankverbindung von B. Bei welchem Gericht muß B eine Kontopfändung beantragen?
bei dem für den (Wohn-)Sitz zuständigen Gericht des B (Amtsgericht - Vollstreckungsgericht)
> Kann er das mit diesem gerichtlichen Beschluß (Frist von 2 Woche ist abgelaufen)?
ja, womit sonst?
silberheim hat folgendes geschrieben::
Wie hoch wären die Kosten?
15 Euro plus Zustellkosten
silberheim hat folgendes geschrieben::
Wie werden die Zinsen berechnet
rein mathematisch. Prozentrechnung lernt man in der Schule, zur Not sucht man unter Google unter Zinsrechner oder Zinsrechnung, im Antrag dürfte es (soweit keine Teilzahlungen geleistet wurden) genügen den Zinssatz und den Zinsbeginn in den Beschlussentwurf einzutragen.
[quote="silberheim"]bzw muß A dieses tun oder macht dieses die vollstreckende Stelle ?
die "vollstreckende Behörde" (sprich der Rechtspfleger des Vollstreckungsgerichts) unterschreibt nur, der Mann/die Frau hat in der Regel keine Lust großartige Berechnungen vorzunehmen und würde dann eher einen berichtigten Entwurf anfordern.
silberheim hat folgendes geschrieben::
Sorry hab so gar keine Ahnung
und bei den Prozesskosten war kein Anwalt im Spiel?
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