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Ist Kaufvertrag gültig oder anfechtbar?

 
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Kuddel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.10.2004
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 22:45    Titel: Ist Kaufvertrag gültig oder anfechtbar? Antworten mit Zitat

Hallo

Eine Ausländerin A , eine Bekannte von mir, will 2003 eine Berufsausbildung in Deutschland berginnen: der eignungstest fiel mangels Sprachkenntnisse negativ aus, sodass sie das Vorhaben aufgeben musste.
Im Jahr 2004 lernete Sie einenMann kennen und sie kauften ein Haus. im Kaufvertrag steht, dass der Notar sich persönlich davon überzeugt hat, dass sie der deutschen Sprache mächtig und den Inhalt versteht.Sie wird daraufhin alleinige Eigentümerin des Hauses.Mittlerweile gibt es den Lebenspartner nicht mehr und sie sitzt verschuldet über beide Ohren da.
Ich war heute bei Ihr und half ihr beim Ausfüllen eines Mietrvertrages. Es ist Ihr mangels Deutscher Sprachlkenntnisse unmöglich diesen auszufüllen, da sie den Sachverhalt nicht versteht.

Hat so ein Kaufvertrag überhaupt Gültigkeit, wenn er mit Personen abgeschlossen wird, die der deutschen Sprachenicht mächtig sind.Kann man diesen Kaufvertag anfechten.
Gibt es Gutachter die feststellen, ob A sowie vom Notar angegeben, die deutsche Sprache beherrscht. wie kann man vorgehen. Macht es überhaupt Sinn.
Normaslerweise hätte bei der Sache ein Dolmetscher zugegen sein müssen umIhr alles zu erklären.

Vielen Dank
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biggi33
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 23:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mal mit dem Notar einen Termin machen und darüber mit ihm reden. Mal sehen, welchen Rat er geben kann. Mit wem wurde denn ein Mietvertrag gemacht?
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Kuddel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.10.2004
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 04:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke nicht dass das sinnvoll wäre, wer gibt schon eigene Fehler zu, wo Summen von über 200 000€ im Raum stehen.

Der Mietvertrag soll mit einer Mieterin genmacht werden, die in die Einliegerwohnung einzieht.
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RA Mittig
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 53
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, das Problem sprengt den Rahmen dieses Forums.

Ich bin kein Experte in Fragen der Notarhaftung. Aber ich würde mal fachkundig prüfen lassen, ob der Notar dafür verantwortlich gemacht werden kann, wenn er einen Vertrag beurkundet und erkennen muss, dass der eine Vertragspartner den Inhalt nicht verstehen kann.

Ich denke, die Angelegenheit ist bedeutend genug, um die Kosten für eine ausführliche anwaltliche Beratung zu investieren.

MfG und viel Glück
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