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Recht auf einbruchsichere Balkontür?

 
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Partner4Sport
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.12.2004
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 08:27    Titel: Recht auf einbruchsichere Balkontür? Antworten mit Zitat

Guten Tag,
hat der Mieter einer Wohnung einen Anspruch auf eine (technisch) einbruchsichere Balkontür? Die betreffende, aus zwei Flügeln bestehende Tür schließt zwar, ist aber laut Aussage eines Fensterinstallateurs ohne Probleme durch mäßigen Druck auf den mittleren Teil zu öffnen.
Vielen Dank - Partner4Sport
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 10:06    Titel: Re: Recht auf einbruchsichere Balkontür? Antworten mit Zitat

Partner4Sport hat folgendes geschrieben::
Guten Tag,
hat der Mieter einer Wohnung einen Anspruch auf eine (technisch) einbruchsichere Balkontür? Die betreffende, aus zwei Flügeln bestehende Tür schließt zwar, ist aber laut Aussage eines Fensterinstallateurs ohne Probleme durch mäßigen Druck auf den mittleren Teil zu öffnen.
Vielen Dank - Partner4Sport


Eine Aussage eines Fensterinstallateurs? ME, etwas waage ?? Selbst schon mal getestet?
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yasha
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 10:09    Titel: Re: Recht auf einbruchsichere Balkontür? Antworten mit Zitat

Des weiteren was ist bitte schön eine technisch einbruchsichere Balkontür?

Titanrahmen mit Panzerglas?

Denn auch eine Balkontür die man nicht so einfach öffnen kann, kann man mit der leichten Verbindung eines grossen Steines/ Brecheisen mit dem Glas öffnen ...
_________________
Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst Winken
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Partner4Sport
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.12.2004
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

In dem geschilderten Fall ist der Einsatz eines Steines oder einer Brechstange nicht vonnöten. Es ist - wie geschildert - so, daß man die Tür "aufschuppsen" kann. Meine Definition einer "einbruchsicheren" Tür beinhaltet, daß dies zumindest nicht möglich sein sollte.
Freundliche Grüße - Partner4Sport
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Es hängt von der Tür ab.

Ist diese Bauartbedingt so, dann ist sie "mangelfrei". Dann kannst Du auch keine andere Tür fordern-.
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