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Anfang des Jahres verursachte die über mir wohnende Nachbarin einen Wasserschaden in meiner Eigentumswohnung. Dabei lösten sich aufgrund des Wassers, dass durch die Decke in meine Wohnung eindrang Teile der Tapeten.
Die Hausverwaltung bestellte daraufhin eine Firma, die die Trocknung übernahm. Dazu lief zwei Wochen lang - Tag und Nacht - eine Trocknungsmaschine, die einen Höllenlärm verursachte. Die Wohnung war in dieser Zeit praktisch nicht bewohnbar.
Die Kosten für den Einsatz der Trocknungsfirma und die Stromkosten der Maschine übernahm die Versicherung.
Meine Frage: Da die Wohnung zwei Wochen lang, aufgrund des Lärms, unbewohnbar war - kann ich als Eigentümer Kosten für den Nutzungsausfall geltend machen?
Die Hausverwaltung ist der Meinung, dies sei nicht möglich, da ich Eigentümer der Wohnung bin und dort auch selbst wohne. Stimmt das so? Oder gibt es die Möglichkeit Nutzungsausfall geltend zu machen?
Haben Sie die Wohnung in dieser Zeit denn bewohnt oder waren Sie gezwungen in ein Hotel zu ziehen?
In jedem Fall ist dies kein Schaden für die Gebäudeversicherung. Den Nutzungsaufall bzw. die daraus resultierenden Kosten müssten Sie ggfs. privatrechtlich beim Verursacher des Wasserschadens bzw. bei dessen privater Haftpflichtversicherung geltend machen. Dafür muss natürlich ein Schaden auch tatsächlich entstanden sein und nachgewiesen werden können, zum Beispiel durch eine Hotelrechnung.
Die Hausverwaltung ist der Meinung, dies sei nicht möglich, da ich Eigentümer der Wohnung bin und dort auch selbst wohne. Stimmt das so? Oder gibt es die Möglichkeit Nutzungsausfall geltend zu machen?
Es kommt darauf an, wodurch der Wasserschaden entstanden ist. Trifft die Nachbarin an dem Wasserschaden ein Verschulden, d. h., hat sie den Schaden fahrlässig herbeigeführt? Dann können Sie den entstandenen Schaden bei Ihrer Nachbarin geltend machen- die wird ihn weitergeben an ihre Privathaftpflichtversicherung.
Sie sollten sich in dem Fall nur überlegen, inwiefern Sie eine genaue Schadenhöhe ansetzen können. Eine Hotelrechnung wäre mit Sicherheit hilfreich.
Ist es einfach nur ein Rohrbruch oder ähnliches gewesen, hat niemand Schuld daran. Sie können also auch niemanden haftbar machen, und haben daher keinen, der Ihnen den Schaden bezahlt. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Der Schaden ist durch Fahrlässigkeit entstanden - die Nachbarin hatte die Badewanne überlaufen lassen und danach gut 3 cm Wasser in der Wohnung stehen...
Die Kosten (Trocknung, Malerarbeiten) wurden auch völlig problemlos von der Privat-Haftplichtversicherung übernommen.
Eine Hotelrechnung habe ich nicht, weil ich notgedrungen zu einer Freundin gezogen bin.
Ich war nur davon ausgegangen - daher die Frage - dass es vielleicht ähnlich wie bei KFZ-Schäden, bestimmte Tagessätze für den Nutzungsausfall geben könnte. Allerdings haben Sie natürlich völlig Recht, ein Nachweis dürfte schwer sein. Mich wundert nur, dass ein Mieter die Kosten ersetzt bekommen würde (so jedenfalls die Hausverwaltung), ein Eigentümer aber nicht.
Naja, als Mieter kann man ja Mietminderung beantragen- und da gibts mit Sicherheit genug Gerichtsurteile, über die man pauschale Tagessätze beziehen kann. Vielleicht können Sie den Betrag zu Grunde legen, den Sie für ein durchschnittliches Hotel hätten zahlen müssen. das ist doch ein guter Richtwert. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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