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Festlegung eines Streitwertes

 
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Hugo2000
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 09:02    Titel: Festlegung eines Streitwertes Antworten mit Zitat

Meine Frage ist, wie eigentlich ein strittiger Streitwert (klagende Seite oder auch Anwälte können doch Streiwerte nicht einfach festlegen, sie verdienen doch daran!) bestimmt wird?

Gibt es da eigene gerichtliche Instanzen, die den Streitwert bestimmen?

Meines Wissens gibt es ja folgende Festlegung:

"Lässt sich die Bedeutung für den Kläger nicht hinreichend ermitteln, gilt ein Auffangstreitwert von 5.000 Euro (§52 Absatz 2 GKG)."

Wenn aber der beklagte der Meinung ist, der Streitwert sei allenfalls 50 Euro, was dann? Da sind doch massive Interessen im Spiel, auch des Anwalts des Beklagten, wer wird schon jemanden verteidigen wollen, wenn er nix daran verdient?

Gruß
Hugo
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RA Mittig
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 53
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Also zunächst gilt § 52 GKG nur für verwaltungsrechtliche Verfahren.

Sofern es sich um ein gerichtliche Verfahren handelt, wird der Streitwert vom Gericht - notfalls auf Antrag - festgesetzt. Die Parteien haben Gelegenheit, zur Höhe Festsetzung Anregungen, Stellungnahmen etc. abzugeben.

Im außergerichtlichen Bereich ist es schon schwieriger. Hier bestimmt Ihr Anwalt den Streitwert nach den gesetzlichen Vorgaben. In den meisten Fällen ist dies anhand der gesetzlichen Bestimmungen auch problemlos möglich). Kommt es dennoch zum Streit, sollte man sich an die zuständige Rechtsanwaltskammer wenden. Es gibt hier Gebührenausschüsse, die sich um solche Problemfälle kümmern.

MfG
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Hugo2000
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

RA Mittig hat folgendes geschrieben::
Kommt es dennoch zum Streit, sollte man sich an die zuständige Rechtsanwaltskammer wenden. Es gibt hier Gebührenausschüsse, die sich um solche Problemfälle kümmern.


Vielen Dank für die schnelle und präzise Information.

Können Sie mir eine Kontakt-Adresse/Internetseite o.ä. für die Anwaltskammer/Berlin geben? Ich bin da selbt via Google nicht fündig geworden.
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RA Mittig
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 53
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

gugsduhier

www.rak-berlin.de

Winken
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Hugo2000
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Muchas gracias Winken
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Hugo2000
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

RA Mittig hat folgendes geschrieben::
Kommt es dennoch zum Streit, sollte man sich an die zuständige Rechtsanwaltskammer wenden. Es gibt hier Gebührenausschüsse, die sich um solche Problemfälle kümmern.


Habe jetzt vor zwei Tagen mal dort angerufen, man konnte/wollte mir allerdings nach meinem Eindruck nicht weiterhelfen.

Man hat mir allenfalls zugebilligt (nachdem ich insistiert hatte), dass nach einem Mahnverfahren meines (ehemaligen) Anwaltes eben ein Gericht entscheiden müsste, ob der STreitwert überhaupt angemessen war.

Mittlerweile erscheint mir aber die ganze Vorgehensweise des Anwaltes nur darauf angelegt gewesen zu sein, mir möglichst hohe GEbühren aufzudrücken, übrigens am Ende so hoch, wie ich sie im schlimmsten Fall auch an die Gegenseite bezahlen hätte müssen, bzw. weil er eigentlich nichts erreicht hat, evtl. noch zahlen muss.

Durch Einschalten eines Awaltes habe ich also am Ende meine Kosten verdoppelt Traurig

Kann mir da wirklich niemand einen Tipp geben, wie ich aus der Falle rauskomme?
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