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Kleine Mieter-Story

 
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CyKingTJ
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 09:05    Titel: Kleine Mieter-Story Antworten mit Zitat

Hallo Freunde,

wollt hier mal ein kleinen Sachstand meiner Mieter-Vermieter-Beziehung abgeben, vielleicht bekomme ich ja einen guten Rat.

Vorab, mein Vermieter wohnt mit im Haus, wir bewohnen ein Einfamilienhaus, das Obergeschoss ist an mich vermietet. In regelmäßigen Abständen kommt er uns besuchen und klagt sein Leid. Sein Schlafzimmer ist unter unserem und er findet es zu laut wie wir oben im Schlafzimmer gehen. Darum bittet er uns Teppich zu legen und alle Arbeiten im Schlafzimmer bis um 9 zu erledigen und später nur noch schlafen zu ehen. Er ist stets spätestens um halb zehn im Bett und wird wach wenn wir ins Schlafzimmer gehen. Im letzten Jahr hat er uns bereits darauf angesprochen, ich habe ihm angeboten das Laminat rauszureißen und mit ihm zusammen Trittschall zu legen. Das wollte er nicht. Stattdessen hat er einen Unterbau gemacht an der Decke seines Schlafzimmers und den mit Glaswolle vollgestopft, er war der festen Meinung das geht. Ist vielleicht ein Schallschutz aber nützt nichts gegen Trittschall.

Jedenfalls sind wir keinesfalls laut, wir feiern nicht, gehen selten nach elf Uhr ins Bett, sind sauber und stets freundlich.

Er meinte dann zu uns, wenn wir seinen Wünschen nicht nachkommen kündigt er uns grundlos. Ist sein Recht da wir in einem Haus wohnen, jedoch mit Kündigungsfrist von 6 Monaten. Er ist aber fester Meinung es wären nur 3 Monate grundsätzlich, was falsch ist.

So langsam fühlen wir uns belästigt dadurch dass er hört was oben passiert, wer wo langgeht und wann wir schlafen gehen. Müssen wir uns das antun? Kann man nicht irgendwas tun?

Ich hab jetzt noch einige Fragen zu meinem Recht.

1) Kann man ihn irgendwie verdonnern Trittschall zu legen?

2) Unsere Wohnungstür ist eine normale Zimmertür, wir nutzen einen Hauseingang. Wir gehen die Treppe rauf und durch diese Zimmertür kommen wir in die Wohnung. Haben wir Anrecht auf eine normale Wohnungstür?

3) Vor dem Einzug hat er uns zugesichert, dass im Eingangsbereich eine Zwischentür eingebaut wird. Wenn wir nach hause kommen können wir bei denen in die Küche gucken wenn die Küchentür auf ist und hören was sie im Fernsehen gucken wenn die Wohnzimmertür auf ist. Wir haben leider nichts schriftlich, er sagte auf einmal sei ihm solch eine Tür zu teuer. Was kann ich hier tun?

Das sind erst einmal ein paar Fragen, ich hoffe jemand liest bis hier hin und kann mir einen guten Rat geben.

Danke für die Hilfe,

CyKingTJ
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Melanie
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 298
Wohnort: Hessen in de Pampa

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Leider nichts Geschockt
Nach BGB 573a steht ihm in dieser Wohnkonsteallation ein grundloses Sonderkündigungsrecht zu.
Allerdings haben Sie recht das sich die Küfrist in dem Fall um 3 Monate verlängert.
Je nachdem wie lange Sie dort schon wohnen kommt zu der zeitbedingten Küfrist noch eine Verlängerung um 3 Monate hinzu.
Wenn Sie z.B. schon 5 Jahre dort wohnen ist die reguläre Küfrist eh schon 6 Monate, wenn dann allerdings zusätzlich eine Kündigung nach BGB 573a folgt sind es sogar 9 Monate....
Wie lange wohnen Sie denn schon da?
Sie haben keine Handhabe gegen diese Form von Kündigung, da sie ja grundlos erfolgen darf.
Sie müssen sich fügem, oder Pech Geschockt
Wenn der VM zu Ihnen sagt: Machen Sie einen Handstand und lassen sich die Nase operieren, dann haben Sie die Möglichkeit dies zu tun, oder eine Kündigung nach 573a zubekommen...
Ist so!
LG Mel
_________________
manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären.....
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CyKingTJ
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Das Sonderkündigungsrecht kenne ich. Nur weiß ich genau, wenn er uns kündigt werden wir nicht mehr so rücksichtsvoll sein wie bisher und leisen Fusses durchs Schlafzimmer gehen. Nur das ist ihm ja noch zu laut und Teppich kaufen tue ich nicht, Ihn stört der Lärm oben also muss er was ändern. Nur sagt er wir soll Teppich kaufen oder kriegen die Kündigung.

Wie ist das mit der Wohnungstür, es ist eine einfache Zimmertür am Ende des Treppenaufganges, gibt es kein Recht auf ordentliche Tür die ein wenig sicher ist?
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Melanie
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 298
Wohnort: Hessen in de Pampa

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

kapieren Sie doch,
Sie haben in dieser Mietkonsteallation kein Recht auf nix!!!!
Alles was der VM net will wird er abtun, mit friß oder zieh aus!
Und sich Gedanken darüber zu machen was Sie in einer normalen Wohnung ohne Recht auf BGB 573a für Rechte hätten ist sinnlos....
Ist ja rein spekulativ, da Sie die Rechte nunmal in Ihrer jetzigen Wohnung nicht haben....
Sie sind rein auf das Wohlwollen des VM´s angewiesen....friß oder stirb!
An Ihrer Stelle würde ich umziehen, in eine Wohnung die mindestens in einem 3Familienhaus liegt...
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CyKingTJ
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Also bitte, auch wenn er ein Sonderkündigungsrecht hat habe ich alle Rechte die ein normaler Mieter in jeder anderen Wohnung auch hat. Und wenn etwas zu bemängeln ist dann ist dieses zu richten, auch noch in dem halbej Jahr Kündigungsfrist.

Vielleicht kann mir nun jemand sagen ob es Vorschriften für die Wohnungstür einer Mietwohnung gibt.
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Melanie
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 298
Wohnort: Hessen in de Pampa

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Da wohl die Haupthaustür schon sicher ist (ich mein die durch die man überhaupt ins Haus kommt) ist eine zweite sichere Tür nicht unbedingt erforderlich.
Ist in unserem Haus auch so....es gibt zwei Haupteingangstüren (eine für 2 Wohnungen und eine für eine Wohnung mit separatem Eingang), und die eigentliche Wohnungstür ist jeweils eine Zimmertür mit Glasauschnitt und Knauf und Schloß....statt Klinke und Zimmerschloß....
Und da sie das bei Einzug akzeptiert haben.....warum nun plötzlich?
Sie können nicht mal die Miete mindern, da sie es lange Zeit klaglos hingenommen haben!
Die Glastür zum VM hin....was geht sie das an ob sie dem VM in die Küche schauen können, das sollte doch eher den VM stören, oder nicht?
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Melanie
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 298
Wohnort: Hessen in de Pampa

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

ich kann auch verstehen das sie nun nen dicken Hals haben wegen der Erpressung und Überempfindlichkeit des VM´s, und nun noch mal eins reinswürgen wollen...
Aber nicht mit den von ihren aufgeführten Argumenten....das wird nix, da sie es lange akzeptiert haben, und zu was zwingen könnten Sie ihn eh nicht in nem halben Jahr...
Eher Mietminderung, aber das geht nach der langen Akzeptanz der Mängel auch nicht mehr...
Tun Sie sich selbst nen Gefallen und stecken Sie Ihre Energie lieber ins Finden eine besseren Wohnung ohne so einen mimosenhaften Vermieter, und genießen Sie den Sommer.
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Sunrabbit
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Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 890

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich finde der Vermieter ist eigentlich sehr fair gewesen. Schliesslich hat er sogar zuerst versucht seine Decke abzudämmen, was sicher viel teuerer war als ein Teppich. Ich verstehe nicht das man um einen Teppich soviel Lärm machen kann, wenn die Bausubstanz so ist das man alles hört... Wenn ich nicht schlafen könnte wäre ich auch knatschig.
_________________
Gruß,
Sunrabbit

Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
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Melanie
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 298
Wohnort: Hessen in de Pampa

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

außerdem gibt es doch auch Brücken zu kaufen....für ganz wenig Geld.
Gibts in allen geschmacklichen Designs für kleines Geld.
Wäre das nicht noch mal ne Alternative?
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CyKingTJ
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Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Na klar, aber wir ziehen morgens unsere Schuhe später an damit sie uns nicht laufen hören, abends gehen wir nur barfuss oder auf Socken ins Schlafzimmer, unseren Vermietern zuliebe. Ich habe ihm damals angeboten alles mit ihm zu machen und ihm auch gesagt dass sein Unterbau nichts bringt bei Trittschall.

Ich will ihm auch keins reinwürgen, nur wenn er kündigt weil wir abends durchs Schlafzimmer gehen auf dem Weg ins Bett werd ich kein Auge mehr zudrücken was einige Dinge angeht. Auch hinkt er hinterher was einige Reparaturen angeht. Ich glaube das sicherste ist es eine Mängelliste zu machen, ansonsten kommt er noch auf die Idee solche Dinge uns anzuhängen beim Auszug.
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CyKingTJ
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

@Melanie

wir haben bereits Brücken gekauft, auch einen Teppich unter das Bett gelegt im Schlafzimmer. Wir gehen auch auf diesen Brücken, nur möchte er einen Teppich. Aber wie schon gesagt, ich bin der festen Meinung ein Teppich alleine bringt nichts, Laminat raus, Trittschall rein wenn er wirklich ruhe möchte. Oder nicht mehr vermieten.

Ich fühl mich wirklich in der Privatsphäre getroffen, er weiß genau wer wo langgeht und wann ins Bett geht. Er sagte ja ob meine Freundin abends nicht mehr so viel durchs Schlafzimmer gehen könnte. Wir sind den ganzen Tag arbeiten, da ist es doch normal dass wir abends noch im Schlafzimmer was erledigen müssen, auch wenn es nur ist die Sachen für den nächsten Tag bereit zu legen.
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