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fiene_biene Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.04.2005 Beiträge: 13 Wohnort: Varel
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Verfasst am: 04.07.05, 09:43 Titel: Ärger mit dem EX Vermeiter... |
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Eine Mieterin ist Ende Feb. aus ihrer Wohnung ausgezogen. Am 28.02. stand der EX Vermieter auf einmal unangemeldet mit seinem Schwiegersohn in der Wohnung.
Er wollte die Übergabe machen...
Dann wurde abgesprochen das alles i.O. ist (nichts schriftliches wegen überrumpelung)
Nach 1,5 Monaten kam ein schreiben des Ex Vermieters, das ein neuer Teppich verlegt werden musste und die Kosten von 430€ vom Ex Mieter zu tragen sind, er habe den Mieter schließlich 3 mal bei der Übergabe gefragt ob er versichert ist da der Teppich neu muss (wurde nichts gesagt da bei übergabe alles i.O.)
Am Samstag (4 Monate nach Auszug) kam erneut Post, diesmal vom Anwalt des Ex.
Für den Teppich sollen jetzt noch 150€ gezahlt werden... (Teppich ist 8-9 Jahre alt, dies wird auch durch die Vormieter bestätigt, da Ex Mieter den Vormieter kennt)
Es musste jetzt zusätzlich noch ein Briefkasten neu gekauft werden für 49,95€ da ein Schlüssel nicht abgegeben wurde. Bei der Wohnungsübergabe (durch den Vormieter) wurde nur 1 Schlüssel ausgehändigt, es wurde kein übergabeprotokoll unterschrieben.
Der Ex Vermieter war bei der Wohnungsübergabe/ Einzug nicht dabei kann somit auch nicht beweisen das:
1. der Teppich nicht schon beschmutzt war,
2. wir 2 Schlüssel für den Briefkasten erhalten haben.
Der Ex Mieter fährt an der alten Wohnung vorbei, dort hängt kein neuer Briefkasten!
Desweiteren muss noch 1 mal Grundsteuer gezahlt werden, im Brief vom Anwalt steht aber 3x, dies kann gottseidank durch Kontoauszüge berichtigt werden.
(Grundsteuer wurde vom ex mieter einbehalten da im nachhinein herauskam, das der mieter 4,5 jahre für das Firmengrundstück nebenan mitgezahlt hat (260€ Grundsteuer für 68m² im Jahr?!?)
Der Ex Mieter soll jetzt bis zum 12.07.05 420€ an den Anwalt überweisen.
Soll der Ex Mieter auch einen Anwalt einschalten obwohl er keine Rechtschutzversicherung hat? Oder gibt es andere Tips wie der Ex Mieter sich verhalten soll? |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 04.07.05, 10:17 Titel: |
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Nun zunächst ist der VM 6 Monate nach Auszug berechtigte Forderungen zu stellen.
In wie weit diese Forderungen berechtigt sind kann man nur an Hand der Abrechnungen und den betreffenden Belege feststellen. Ein fast 10 Jahre alter Teppich dürfte kaum noch viel Restwert haben. Rate Ihnen hier einen RA auf zu suchen oder zu einem Mieterverein zu gehen. Bei jedem AG bekommt man aber auch eine kostenfreie Erstberatung.
Was die Abrrechnung betrifft: Hat der Mieter die Abrechnung des Vermieters akzeptiert, kann der Vermieter nicht wegen eines Fehlers, den er selbst hätte erkennen können, eine Korrektur verlangen.(OLG Hamburg WM 91, 598) |
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fiene_biene Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.04.2005 Beiträge: 13 Wohnort: Varel
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Verfasst am: 04.07.05, 10:32 Titel: |
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Hallo Werner,
das war keine Abrechnung vom Vermieter, nur direkt das Schreiben der Gemeinde für die Grundsteuer, als Kopie unter der Tür durchgeschoben.
Das Grundstück 13a auf dem das 4 Familienhaus steht gibt es laut Finanzamt nicht, nur Nr. 13.
Wie soll man da durchsteigen wenn einem nichtmal die Grundlage hierfür zur Verfügung steht, wie z.B. der Schlüssel wonach die Steuer beim Finanzamt festgelegt wurde.
Dieses Schriftstück wurde nach mehrmaligen Anrufen beim Ex Vermieter immernoch nicht zu den Ex Mieter geschickt |
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fiene_biene Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.04.2005 Beiträge: 13 Wohnort: Varel
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Verfasst am: 04.07.05, 10:37 Titel: nachtrag... |
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... ausserdem kann der EX Vermieter doch nicht beweisen das es der Ex Mieter war mit dem Teppich wenn der Vermieter es erst nach 1,5 Monaten beanstandet.
Er hätte dem Ex Mieter doch auch schriftlich die Möglickeit geben müssen diesen Fehler auszubessern und nicht einfach nach 1,5 Monaten einen neuen Teppich zu verlegen und nach 1,5 Monaten die Rechnung zu schicken??? Zu der Zeit war schon ein neuer Mieter dort eingezogen. |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 04.07.05, 11:00 Titel: Re: nachtrag... |
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fiene_biene hat folgendes geschrieben:: | ... ausserdem kann der EX Vermieter doch nicht beweisen das es der Ex Mieter war mit dem Teppich wenn der Vermieter es erst nach 1,5 Monaten beanstandet.
Er hätte dem Ex Mieter doch auch schriftlich die Möglickeit geben müssen diesen Fehler auszubessern und nicht einfach nach 1,5 Monaten einen neuen Teppich zu verlegen und nach 1,5 Monaten die Rechnung zu schicken??? Zu der Zeit war schon ein neuer Mieter dort eingezogen. |
Ein Teppich mittlerer Güte ist nach ca. 10 Jahren ohne Restwert. Ist der Mieter auf Grund übermäßiger Abnutzung , Beschädigung zum Ersatz verpflichtet, ist eine Berechnung Neu gegen Alt vor zu nehmen. (Für jedes Jahr also unter 10Jahren 10 % Wert der max vom Mieter zu zahlen wäre)? Im Bestreitensfalle über den Zustand des Teppichbodens bei Auszug müsste der VM den Beweis antreten. |
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fiene_biene Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.04.2005 Beiträge: 13 Wohnort: Varel
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Verfasst am: 04.07.05, 11:22 Titel: |
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das bedeutet ja, das der Teppich wenn er z.B. 8 Jahre alt war und und vom ex mieter jetzt noch 150€ gefordert werden (20%) das der Teppich damals ca. 1500 DM gekostet haben muss (es war ein grauer kratziger Filzteppich, für 100DM bzw. 50€ pro m"???...)
Ich persönliche habe noch nie einen solch teuren Filzteppich gesehen....
Im Bestreitensfalle über den Zustand des Teppichbodens bei Auszug müsste der VM den Beweis antreten.
Diesen Satz verstehe ich nicht  |
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jmiernik FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.05.2005 Beiträge: 254 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 04.07.05, 12:09 Titel: |
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fiene_biene hat folgendes geschrieben:: | das bedeutet ja, das der Teppich wenn er z.B. 8 Jahre alt war und und vom ex mieter jetzt noch 150€ gefordert werden (20%) das der Teppich damals ca. 1500 DM gekostet haben muss (es war ein grauer kratziger Filzteppich, für 100DM bzw. 50€ pro m"???...)
Ich persönliche habe noch nie einen solch teuren Filzteppich gesehen....
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Du darfst aber nicht nur den Quadratmeterpreis von 12,50 Rechnen, sonder auch die Kosten eines Fachmanns, der ihn verlegt hat. So wird der Teppich oft drei, oder vier Mal teurer. |
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fiene_biene Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.04.2005 Beiträge: 13 Wohnort: Varel
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Verfasst am: 04.07.05, 12:16 Titel: |
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aber selbst dann müsste doch der Ex Vermieter dem Ex Mieter die alte Rechnung zeigen und nicht einmal sagen das der Mieter 430€ und ein anderes mal 150€ zahlen soll, oder?!? |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 04.07.05, 12:31 Titel: |
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fiene_biene hat folgendes geschrieben:: | das bedeutet ja, das der Teppich wenn er z.B. 8 Jahre alt war und und vom ex mieter jetzt noch 150€ gefordert werden (20%) das der Teppich damals ca. 1500 DM gekostet haben muss (es war ein grauer kratziger Filzteppich, für 100DM bzw. 50€ pro m"???...)
Ich persönliche habe noch nie einen solch teuren Filzteppich gesehen....
Im Bestreitensfalle über den Zustand des Teppichbodens bei Auszug müsste der VM den Beweis antreten.
Diesen Satz verstehe ich nicht  |
Meinte das der Teppich mehr als nur gewöhnlich abgenutzt oder z.b. Brandlöcher oder Flecken hatte. |
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fiene_biene Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.04.2005 Beiträge: 13 Wohnort: Varel
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Verfasst am: 04.07.05, 12:47 Titel: |
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achso,
dann muss der ex vermieter beweisen das der Teppich wegen den mietern ausgetauscht werden muss,
oder er hätte den Mieter direkt bei der übergabe unterschreiben lassen müssen? |
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