Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Prozeßkostenhilfe
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Prozeßkostenhilfe

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
marc10
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 10:19    Titel: Prozeßkostenhilfe Antworten mit Zitat

Ein Bekannter erhält Prozeßkostenhilfe (Student). Das Gerichtsverfahren hat er verloren.

1. Die Kosten des gegenerischen Anwalts müssen sofort gezahlt werden

2. Meine Frage: Wie sieht es mit den Gerichtskosten und eigenen Anwaltskosten aus? Muß mein Bekannter mit gewährung der Prozeßkostenhilfe diese irgendwann zurück zahlen? Sprich galt das nur als Darlehen?

3. Er erhält den höchsten Bafög Satz. Werden im Falle eines Darlehens von ihm monatlich auch Rückzahlungen verlangt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Was hat denn das zuständige Gericht auf telefonische Anfrage hin mitgeteilt?
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
marc10
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Es wurde noch nicht angefragt. Er macht sich nur Gedanken ob er es als Darlehen zurück zahlen muß oder ob das der Staat zahlt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 04.07.05, 12:59    Titel: Re: Prozeßkostenhilfe Antworten mit Zitat

marc10 hat folgendes geschrieben::

2. Meine Frage: Wie sieht es mit den Gerichtskosten und eigenen Anwaltskosten aus? Muß mein Bekannter mit gewährung der Prozeßkostenhilfe diese irgendwann zurück zahlen? Sprich galt das nur als Darlehen?


Das kommt darauf an ob PKH mit oder ohne Raten bewilligt wurde. Da er anscheinend noch keine Raten zahlen mußte, gehe ich mal von PKH ohne Raten aus. Das Gericht kann auf die Dauer von 4 Jahren nach Abschluss des Verfahrens die Einkommensverhältnisse überprüfen. Haben sich diese entsprechend geändert können Ratenzahlungen von max. 48 Monatsraten angeordnet werden. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen einzusetzenden Einkommen (siehe www.pkh-fix.de).
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.