Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Der Vermieter sei etwas nachlässig mit der Erstellung der Nebenkostenabrechnungen, d.h. einige stehen aus. Da er aus Verjährungsgründen nur für den direkt zurückliegenden Abrechnungszeitraum Nachzahlungen durchsetzen kann, fange er nun aus eigenem Interesse quasi zeitlich rückwärts mit der Erstellung der Abrechnungen an.
Wenn man nun als Mieter bei der Abrechnung des letzten Zeitraums zwar nachzahlen muss, in denen davor aber voraussichtlich zuviel gezahlte Vorauszahlungen zurückerhält, muss man dann die letzte Rechnung nach Zugang direkt bezahlen oder darf man warten, bis alle komplett erstellt sind und die Gesamtsumme feststeht?
Als Mieter gäbe man durch die sofortige Bezahlung der letzten Rechnung ja auch jeglichen Trumpf aus der Hand, dass noch die anderen Abrechnungen erstellt werden?
Gibt es vielleicht sogar eine Pflicht für den Vermieter, die Nebenkostenabrechnungen in korrekter chronologischer Abfolge zu erstellen?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.