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Übertriebene Mahngebühren ohne angebliche Mahnung

 
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kael pershaw
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 17:30    Titel: Übertriebene Mahngebühren ohne angebliche Mahnung Antworten mit Zitat

Hey

Ich habe heute einen Brief eines Inkasso unternehmens bekommen!

Bei den Streitwert handelt es sich um eine Fahrpreisnacherhebung in höhe von 25 Euro!
Da ich schon 20 Euro gezahlt hatte!

Sie haben geschrieben das das Bus unternehmen mir eine Mahnung geschickt hat, dies ist aber nicht der Fall!

Zitat:
Kostenaufteilung
Hauptforderung 25 EURO
Spesen des Gläubigers 5 EURO
6,13% Zinsen bis zum 23.06 0,64 EURO
Gebühren und Auslagen (Verzugskosten §§ 286, 288 BGB) 35 EURO
16% MWSt uuu EURO 35 5,60 EURO
---------------
Insgesammt zu zahlen 65,64 EURO

Ausgleich der Forderung von 7 Tagen


Ich bin Harz 4 Empfänger und kann dieses eh nicht bezahlen! Sie meinten das die mindestraten bei 30 Euro liegen!

Das kommt mir nen bissel koscha vor, vorallem da ich ja keine Mahnung bekommen habe!
Was die ja behaupten.

Ist das so rechtens oder ist das total überzogen?

MfG
Kael Pershaw

Und schonmal bessten Dank!
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danyb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde hier nur die 25 € zahlen und die inkassokosten übergehen
Ich würde die 25 direkt auf das kto der hauptgläubigers überweisen (nicht aufs inkassokonto)

Dem inkassounternehmen würde ich mitteilen das keine mahnung angekommen ist .
Und deswegen werde ich auch die gebühren nicht zahlen.

M.E wird die Gebührenforderung nach den üblichen 2 bis 3 mahnbriefen eingestellt.
Inkassofirmen gelten als extrem klagescheu wenns um die eignen gebühren geht.
Die gerichte anerkennen hier in der regel nur Anwalts ODER inkassogebühren
Nicht Beides !

Z.B OLG Dresden NJW RR 1994 seite 1139
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RA Mittig
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 53
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

die Gerichte gehen immer mehr dazu über, Inkasso-Kosten in Höhe derjenigen Kosten anzuerkennen, die bei der Beauftragung eines Anwalts angefallen wären.

Inkassounternehmen sind mir zwar zutiefst unsympathisch. Die genannte Rechtsauffassung ist allerdings meines Erachtens korrekt.

Die Entscheidung des OLG Dresden ist nicht mehr passend, da sie noch zu BRAGO-Zeiten erging. Mit Einführung des RVG ergaben sich erhebliche Änderungen im Gebührenrecht, die oben genannte Meinung stützen.
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danyb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Es dürfte sehr riskant für das inkassounternehmen sein hier darauf zu setzen das "bestimmt" dieses oder jenes gericht beide Gebühren (RA UND Inkasso) anerkennt

Das Inkasso müsste über einen Vertragsanwalt an den Wohnort des Schuldners fahren und hier den Kampf um die Gebühren aufnehmen.
Oder ein am Wohnort des Schuldners lebenden RA einschalten.

Du schreibst ja selbst : Inkassokosten in Höhe des Anwalts werden anerkannt

Aber eben nicht beides
Und wie will das Inkassounternehmen die saubere Zusstellung nachweisen !
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OS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

danyb hat folgendes geschrieben::
Du schreibst ja selbst : Inkassokosten in Höhe des Anwalts werden anerkannt

Aber eben nicht beides


alles schon erlebt, von der sofortigen Klagerücknahme nach dem Übergang des streitigen Verfahrens wegen des Restbetrages (Inkassokosten, also wie mache ich mich als Inkassounternehmen auf meine Kosten lächerlich) bis zu folgendem Kuriosum eines Berliner Amtsgerichts, das allerdingsbeim Landgericht nicht mehr durchging:

Berliner Gläubiger, Berliner Schuldner. Berliner Inkassounternehmen, heftige Inkassokosten. Abtretung an das Inkassounternehmen, auswärtige Niederlassung des Inkassounternehmens (sagen wir in Köln) beantragt über Kölner Rechtsanwalt Mahnbescheid, Widerspruch wegen Inkassokosten (allerdings nur noch reduziert geltend gemacht), Kölner Anwalt der Kölner Niederlassung des Berliner Inkassounternehmens geht ins streitige Verfahren, für die Terminswahrnbehmung wird ein Rostocker Rechtsanwalt beauftragt, der gewinnt sogar weil der Richter einen schlechten Tag hatte, beide Anwälte beantragen zeitgleich Kostenfestsetzungsbeschlüsse - und die werden tatsächlich beide erlassen, weil alles so schön eindeutig war gleich ohne rechtliches Gehör zu gewähren. Nach einem Hinweis des Landgerichts wurde dann ein Antrag zurückgenommen. Die Urteilsbegründung warum die Inkassokosten erstattbar sind war allerdings auch vom feinsten, es blieb nämlich nicht unerwähnt was das Inkassounternehmen geleistet hat: "Es hat dem Schuldner mitgeteilt, was er ohnehin schon wusste, und außerdem war zuvor Verzug eingetreten". Dafür will ich auch mal Geld kriegen.

Achso, gleiches Gericht, gleicher Richter ca. ein Jahr später: Inkassokosten, na da müssen sie mit einer Klageabweisung rechnen.
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