Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - URKUNDENFÄLSCHUNG-HILFE!!!!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

URKUNDENFÄLSCHUNG-HILFE!!!!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
alina180286
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 1
Wohnort: darmstadt

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 13:55    Titel: URKUNDENFÄLSCHUNG-HILFE!!!! Antworten mit Zitat

Guten Tag bin durch google auf Ihre Seite gestoßen & hoffe sehr das Sie mir helfen können.Ich habe am 16.März diesen Jahres eine ziemlich blöde straftat begangen die ich auch sehr bereue und zwar habe ich in einem Kaufhaus 2Preisschilder getauscht weil ich nicht genug geld dabei hatte (Wert99,90&24,90€)habe dafür andere dran gemacht die den Wert von insgesamt 34,80€ hatten.Habe heute eine Anklageschrift wegen Urkundenfälschung bekommen.Habe jetzt schreckliche Angst da ich schonmal 1Woche Arrest hatte vor 3JAhren allerding wegen Körperverletzung.Damals war ich 16 .Können Sie mir bitte sagen mit was ich im schlimmsten Fall zu rechnen habe?Muss dazu sagen habe in dem Kaufhaus die 50€ Bearbeitungsgebühr direkt beglichen.Sie würden mir mit Ihrer Antwort sehr sehr helfen.MFG AOUAIL Bin zur Zeit in der Ausbildung vielleicht sollte ich das auch noch erwähnen.
_________________
Danke & danke schon jetzt für eure Antworten
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RA Mittig
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 53
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Eine verlässliche Auskunft zu geben ohne die Ermittlungsakte eingesehen zu haben, ist leider nicht möglich.

Ein Verfahren, das ich vor Jahren in einem evtl. vergleichbaren Fall führte, ergab eine geringe Geldstrafe.

Ich rate Ihnen zur Beauftragung eines Rechtsanwalts. Das macht im strafrechtlichen Bereich immer Sinn (jedenfalls meine Meinung). Evtl. kann dieser eine Einstellung des Verfahrens (gegen Geldbuße) erreichen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.