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Wohngeldrückzahlung verjährt?

 
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Steveee
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Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 07:53    Titel: Wohngeldrückzahlung verjährt? Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn jemand am 3.7.2001 begann , Wohngeld, das versehentlich von der Stadt Mühlheim (Main) an Ihn gezahlt wurde, in Schritten zurück zu bezahlen und dies seiner Meinung nach auch vollständig abgestundet hat, ist dann die STadt berechtigt, nach vier Jahren von diesem eine Schlußßrate von knapp 150 Euro zu verlangen, oder verjährt so etwas nach einer gewissen Zeit?
Annahme:
1. Der Aufgeforderte kann die Kontobewegungen nicht mehr nachvollziehen.
2. Die letzte Rate wurde vor c.a. 3 Jahren gezahlt

Beste Grüße aus Aschaffenburg
Stefan Roth
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Ulrich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es sich um einen Fall "ungerechtfertigter Bereicherung" handelt, liegt die Verjährungsfrist nach § 852 BGB bei 10, ggfs. sogar bei 30 Jahren.
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