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Verfasst am: 03.07.05, 17:27 Titel: Unfall mit KFZ: Steigt die SfK?
Guten Tag.
Ich habe eine Frage zu KfZ-Versicherungen.
Und zwar liegt bei mir folgender Fall vor:
Ich habe einen Wagen (Wagen A) mit 40% versichert. Nun hat mein Sohn einen Zweitwagen (Wagen B) mit 140% über meinen Namen angemeldet.
Leider ist ihm ein Unfall passiert.
Wir möchten Wagen A ohnehin verkaufen, daher nun meine Frage:
Wenn ich Wagen A verkaufe, rutscht Wagen B vom "Zweitwagen-Prozentsatz" (140%) in den des Erstwagens (40%). Wird die SfK (die 40%, ich weiß leider nicht genau, welche SfK dies ist) durch den Unfall, der verursacht wurde, als Wagen B noch ein Zweitwagen war und zu dem Satz von 140% versichert war, erhöht, oder wird der "Zweitwagen-Prozentsatz" von 140% um 2 SfK erhöht, wodurch der Unfall nach der Ummeldung zum Einzelwagen keine Rolle mehr spielen würde?
Steigt meine SfK also durch den Unfall von Wagen B, als dieser noch Zweitwagen war, obwohl Wagen B nun als einzelner Wagen auf meinem Namen angemeldet ist?
Und falls ja, gibt es eine Frist, in welcher ich weiterhin beide Wagen versichern muss, sodass ich nach Ablauf dieser und Verkauf von Wagen A Wagen B auf die 40% ummelden kann, ohne, dass der Unfall meine 40%-ige SfK erhöht?
Hier vielleicht noch einmal ein anschaulicheres "Modell":
Meine Versicherung:
Wagen A -> SfK A (40%)
Wagen B -> SfK B (140%)
Wagen B hatte einen Unfall. Mein Ziel ist es jetzt, Wagen B mit SfK A laufen zu lassen, ohne dass SfK A dabei erhöht wird und Wagen A zu verkaufen. Ist dies (evtl. nach Ablaufen einer Frist oÄ) möglich?
Ich hoffe, mein Problem wurde verständlich geschildert und freue mich auf ihre Antworten.
klären sie das am besten mit ihrer versicherung. hier geht es um tarifliche fragen, die u.u. jede versicherung anders regelt (es soll sogar versicherer geben, die beide verträge zurückstufen, wenn der zweitwagen einen vertragsbelastenden schaden verursacht...)
grundsätzlich sollte es aber möglich sein. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Mir sind keine Tarifbestimmungen bekannt, die eine Stufung des Erstwagens bei Schaden des Zweitwagens vornehmen. Anschauen muss man sich mal die sogenannte Fahrzeugparkverringerung in den TB´s. _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Mir sind keine Tarifbestimmungen bekannt, die eine Stufung des Erstwagens bei Schaden des Zweitwagens vornehmen. Anschauen muss man sich mal die sogenannte Fahrzeugparkverringerung in den TB´s.
Ich hörte von Direktversicherern, die das tun... Warum wird sonst mit einer Zweitwageneinstufung in 30% geworben? Kann ich mir nur so erklären... Hat halt alles nen Haken _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
es machen nicht alle direktversicherer so, ich hab das mal von einer gehört. ich weiss es auch von einer anderen wo das definitv nicht so ist... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Hallo Ihuehn, die Sondereinstufung mit bis zu 30% machen nicht nur Direktversicherer. Das ist aber an bestimmte Bedingungen geknüpft, jedoch eine "Sippenhaft" aller Verträge gibt es, soweit mir bekannt, nicht. Auch nicht bei denen mit den 30%. Auch bei den Gesellschaften die mit uns zusammenarbeiten und ähnliche Regelungen haben gibt es das nicht. Wenn aber jemand Tarifbestimmungen, die soetwas enthalten, hat, so bitte ich um Informationen. Bitte private Nachricht schicken.
Grüße Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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