Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 04.07.05, 22:47 Titel: Überschwemmung im Keller.
Hallo, Ich hab da mal ne Frage.
In den letzten 8 Jahren gabs in einem Mietshaus nach heftigen Regenschauern starke Überflutungen im Keller. Das Wasser stand so etwa einen halben Meter hoch und kam aus dem Gulli in der Waschküche. Mehrfach wurden dabei Gegenstände, wie Waschmaschinen, Möbel u.s.w., die im Keller gelagert waren zerstört oder unbrauchbar. Nach Rücksprache mit einem Installateur könnte das ein Rückschlagventil verhindern was nicht ganz billig wäre da der Boden aufgerissen werden müsste. Trotzdem, müsste das der Hausbesitzer nachrüsten? Was ist mit dem entstandenen Schaden, muß der Hausbesitzer/Vermieter dafür aufkommen da er solche Maßnahmen nicht durchführte und weiterhin durchführen will. Wie schauts dann mit der Miete aus wenn der Keller inbegriffen ist aber eigendlich mit einem erheblichen Risiko behaftet ist?
Verfasst am: 05.07.05, 07:31 Titel: Keller unter Wasser.........
Guten Morgen.
Willkommen im Club, wir haben das gleiche Problem.
Jede Menge Möbel, Laminat und Klamotten hinüber.
Auch bei uns kommt das Wasser aus den Abläufen heraus, da nie gereinigt wurde und keine Rückschlagklappe vorhanden ist.
Nach Aussage unseres Anwaltes und der Versicherung kommt auch niemand für die Schäden auf, wenn keiner (Mieter oder Vermieter ) eine sogenannte Elementarschäden-Versicherung abgeschlossen hat.
Sollte der Keller aber aufgrund der Wasserschäden nicht nutzbar sein, so kann man die Miete kürzen. Und für das Trockenlegen und wiederherrichten des Kellers ist der Vermieter zuständig.
Unserer wollte dies nicht machen, Ihm ist der klatschnasse Keller egal, er sagte wörtlich : "Das geht mir am Arsch vorbei" !
Also haben wir den Keller so gut es geht alleine trockengelegt, natürlich an den Wänden können wir nichts machen. Und haben dann die Miete - unter Vorbehalt - um 10% gekürzt.
Das war der Prozentsatz, welcher von unserem Anwalt für den Keller hier ausgerechnet wurde.
Ich würde mich hier auch über noch andere Antworten freuen.
Liebe Grüße und einen schönen Tag, trotz nassem Keller, Sterü
danke für deine Antwort, bin nun schon etwas schlauer wobei mich das nicht sehr erfreut
Das frustiert mich nun doch sehr das bei uns in Deutschland, wo es für jeden ... Gesetze und Paragraphen gibt sich faule Vermieter, die absichtlich etwas verbocken derart aus der Affäre ziehen können!
Sollen wir nun als Mieter im Haus Umbauarbeiten durchführen lassen nur um unser Eigentum zu schützen oder gibt es genaue Regeln die Öffentlich zu lesen sind was man denn nun in einem Keller lagern darf und was nicht...
Sende liebe Grüße und wünsche alles Gute,
mausezahn23
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.