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recht.de :: Thema anzeigen - Kann erleichterte Kündig. §573a im MV ausgeschlossen werden?
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Kann erleichterte Kündig. §573a im MV ausgeschlossen werden?

 
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flo2
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 09:58    Titel: Kann erleichterte Kündig. §573a im MV ausgeschlossen werden? Antworten mit Zitat

Mal eine allgemeine Frage: Ist es möglich, die erleichterte Kündigung des VM nach §573a BGB im Mietvertrag wirksam auszuschließen? Würde dazu der Satz reichen: "Die erleichterte Kündigung des Vermieters nach §573a BGB ist ausgeschlossen."?
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Melanie
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 298
Wohnort: Hessen in de Pampa

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Denke schon!
Mieternachteilige Zusatzklauseln sind meist unwirksam, aber VM-nachteilige sicher wirksam.
_________________
manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären.....
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke schon, daß dies rechtsgültig möglich wäre. Die Frage ist nur Warum sollte der Vermieter so etwas tun? Wer verzichtet schon freiwillig auf seine Rechte?
MfG
Lucky
_________________
Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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Sterü
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 14:03    Titel: § 573a auszuschliessen Antworten mit Zitat

Hallo.
Hier ein Auszug einer Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz dazu :
Zitat:
Im Übrigen kann sich der Mieter vor missbräuchlichen Kündigungen des Vermieters dadurch schützen, dass er bei Vertragsabschluss mit dem Vermieter vereinbart, dass das Sonderkündigungsrecht des § 573a Abs. 1 BGB ausgeschlossen sein soll.
Dies ist gemäß § 573a Abs. 4 BGB zulässig, da der Ausschluss des Sonderkündigungsrechts eine zu Gunsten des Mieters von § 573a Abs. 1 BGB abweichende und damit wirksame Vereinbarung ist.
Gruß, Sterü
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flo2
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten, insbesondere an Sterü.
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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FOC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe bei mir (nach schlechten Erfahrungen) sogar den Eigenbedarf ausschließen lassen. Den VM hat es nicht gestört.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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