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Warmwasser mutwillig abgestellt

 
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saphir
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.02.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 20:12    Titel: Warmwasser mutwillig abgestellt Antworten mit Zitat

Vermieter will Mieter aus der Wohnung ekeln. Mieter
ist auch schon dabei eine neue Wohnung zu beschaffen. Aber selbst wenn Mieter dann ein Wohnung hat müßte die 3 monatige Kündigungsfrist einhalten werden.
Um Mieter zu Ärgern, stellt Vermieter dauernd das warme Wasser ab und behauptet es läge an der Therme. Ein bekannter Heizungsbauer sagte aber das ist so in diesem Maße nicht möglich. ( 4-5 tage pro Woche)
Mieter hat 2 kleine Kinder 3 und 6j. und auch Mieter kann nur kalt duschen.
jetzt meine frage, ist das für Mieter ein grund um fristlos zu kündigen? Oder kann er die Miete kürzen. Das Wasser wird von Gas beheizt. das gas geht nicht an den Vermieter sondern an die Gaswerke. Hat Jemand einen Tip für was man tun kann?


Zuletzt bearbeitet von saphir am 04.07.05, 20:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 20:26    Titel: Re: Warmwasser mutwillig abgestellt Antworten mit Zitat

saphir hat folgendes geschrieben::

jetzt meine frage, ist das für MieterA ein grund um fristlos zu kündigen?


Wer ist denn jetzt Mieter A?
Meinen Sie jetzt den Vermieter, den Sie vorher immer mit A bezeichnet haben? Der kann natürlich nicht fristlos kündigen.
Oder meinen Sie den Mieter, den Sie aber immer mit B bezeichnet haben? Warum sollte der fristlos kündigen? Dann hätte der Vermieter ja seinen Willen durchgesetzt und den Mieter rausgeekelt?

Und: Nein, das ist natürlich nicht oK vom Vermieter.
Fordern Sie ihn schriftlich auf, den Mangel abzustellen.
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saphir
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.02.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

habe mich vielleicht etwas umständlich ausgedrückt. vermieter stellt mutwillig warmes wasser ab. Auf schriftliches reagiert er nur mit, das ist sein eigentum und der mieter hätte sich an seine geflogenheiten zu halten.
mieter würde gerne fristlos kündigen ist das unter diesen umständen möglich.
Mieter hat immer pünktlich und vollständig die miete gezahlt. aber ohne warmes wasser ist das eine mietminderung möglich. der mieter hält es auch nicht mehr aus und will nur noch weg.
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Jade
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Mieter sollte den Vermieter beim Wort nehmen, der ja behauptet, der ständige Warmwasserausfall läge an der Therme. Der Vermieter ist in diesem Fall verpflichtet, unverzüglich einen Fachmann mit der Reparatur zu beauftragen.

Am Besten sollte der Mieter den Vermieter nochmals schriftlich (Einwurf-Einschreiben) von der "defekten" Therme in Kenntnis setzen, eine Frist zu Behebung des Mangels setzen (1 Woche dürfte angemessen sein) und für den Fall, dass der Vermieter untätig bleibt, eine Mietminderung ankündigen.

Der Vermieter kann sich dann ausuchen, ob er einen Handwerker beauftragt oder das mutwillige Ausschalten des warmen Wassers künftig bleiben läßt.

Wenn ich in der Situation des Mieters wäre, würde ich, wenn nach Ablauf der gesetzten Frist keine Änderung der derzeitigen Situation eingetreten ist, unverzüglich einen Rechtsanwalt einschalten.

Der Vermieter ist verpflichtet, rund um die Uhr die Versorgung mit warmem Wasser zu garantieren.

Weitere Infos hierzu:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/HeizungundWarmwasser/hwa2.htm

Gruß, Jade
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flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

§569 BGB (Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund) hat folgendes geschrieben::
(2) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt ferner vor, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.


Wenn der VM aber "rausekeln" will, so sollte der M wohl eher gleich einen Mietaufhebungsvertrag machen, da hat man nicht die Gefahr eines Rechtsstreits.
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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saphir
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.02.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

was ist denn ein Mietaufhebungsvertrag? und was muß der MIeter da beachten?
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag der das aufheben des Mietvertrags regelt;-). Sprich in diesem steht drin das wenn das und das eintritt dann wird der Mietvertrag in beiderseitigen Einvernehmen aufgehoben. Den genauen Inhalt können beide Parteien frei aushandeln.
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saphir
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.02.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

leider ist ein reden geschweige denn verhandeln mit dem VM in keinster weise möglich. Er will natürlich die volle Miete haben und besteht auf sein recht. wobei der M in den Augen des VM keine rechte hat.
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