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Gerion noch neu hier
Anmeldungsdatum: 04.07.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 04.07.05, 22:11 Titel: tägliche Ruhestörung durch Mofa (4:30 Uhr) |
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Hallo,
Bin gar nicht sicher ob ich mich im richtigen Rechtsteil befinde...
man stelle sich folgenden Fall vor:
Jeden morgen gegen 4:30 Uhr bringt der Zeitungsausträger die Zeitung.
Leider benutzt er kein Fahrrad sondern ein Mofa, dass so laut ist, dass man so gut wie täglich davon geweckt wird. Er fährt auf dem Fussweg, hält an einigen Häuser, wirft die Zeitung ein und fährt dann weiter zum nächsten.
Das Geräusch vermutlich normal für ein Mofa, aber vor allem das Geräusch beim Anfahren ist so unangenehm dass man wie gesagt so gut wie täglich von ihm aus dem Schlaf gerissen wird.
Es ist davon auszugehen dass der Zeitungsausträger nicht freiwillig auf das Fahrrad umsteigen wird.
Die Frage lautet ob man in einem solchen Fall überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, wenn man mit einer Anzeige droht. |
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Egli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.05.2005 Beiträge: 196
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Verfasst am: 05.07.05, 12:04 Titel: |
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Rufen Sie doch am besten mal die Polizei an und bitten diese, sich das Mofa mal genau anzuschauen. Nicht selten werden Mofa's "frisiert", um schneller und lauter zu werden (Man[n] will ja was darstellen).
Leider können Sie den Zeitungsausträger nicht die Fahrt mit dem Mofa verweigern, was hier sicherlich die Lösung des Problems darstellen würde.
Wenn Sie die Fenster schließen, ändert sich dann was an der Akustik?
Und haben Sie den Zeitungsausträger schon mal gebeten, mit weniger Gas anzufahren?
MfG
Marcel _________________ Ein vernünftiger Mensch erholt sich bei einer Arbeit von der anderen.
Helmuth von Moltke (1800-91), preuß. Feldherr |
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flo2 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.03.2005 Beiträge: 876 Wohnort: Augsburg
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Verfasst am: 05.07.05, 12:07 Titel: |
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Haben Sie die Zeitung vielleicht auch abonniert? Aber auch sonst könnte man sich ja evtl. mal mit dem Arbeitgeber des Zeitungsausträgers unterhalten... v.a. wenn sich viele andere genauso gestört fühlen... _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge. |
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thdoerfler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.09.2004 Beiträge: 2042
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Verfasst am: 05.07.05, 12:47 Titel: |
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Ernst gemeintes Posting?
Es dürfte klar sein, dass der Zeitungsausträger genauso wie jedermann das Recht hat, öffentliche Straßen mit seinem Mofa zu benutzen... |
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HH FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.04.2005 Beiträge: 62
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Verfasst am: 05.07.05, 13:55 Titel: |
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Ob er mit dem Mofa die Straße befährt ist hier ja nicht das Problem.
Ich kenne das aus eigener Erfahrung; unser früherer Nachbar war ein Ladengeschäft mit Bildzeitungsanlieferungsdienst morgens um 4 Uhr. Wenn der Kleinbus in die Einfahrt des Geschäftes "geflogen" ist und die ZEitungen ausgeladen hatte, ist er mit einem Sprint wieder rauf auf die Straße. Da wurde jeder wach. Auch anderer Lieferanten kamen vorzugsweise nachts.
Ich denke, dass diese Lieferanten -wenn sie schon nachts unterwegs sind- möglichst ruhig ausliefern müssen. Ich würde auch vorschlagen, mal den Auftraggeber des Mofafahrers anzusprechen oder auch beim Ordnungsamt nachzufragen, ob Sie gleich von ihm verlangen können, sich in der Nacht extrem ruhig zu verhalten.
Es gibt nichts Schlimmers, als das Gejaule dieser Mofas, erst recht in der Nacht. |
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yasha FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 26.04.2005 Beiträge: 630
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Verfasst am: 05.07.05, 14:17 Titel: |
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Zitat: | man stelle sich folgenden Fall vor:
Jeden morgen gegen 4:30 Uhr bringt der Zeitungsausträger die Zeitung.
Leider benutzt er kein Fahrrad sondern ein Mofa, dass so laut ist, dass man so gut wie täglich davon geweckt wird. Er fährt auf dem Fussweg, hält an einigen Häuser, wirft die Zeitung ein und fährt dann weiter zum nächsten.
Das Geräusch vermutlich normal für ein Mofa, aber vor allem das Geräusch beim Anfahren ist so unangenehm dass man wie gesagt so gut wie täglich von ihm aus dem Schlaf gerissen wird.
Die Frage lautet ob man in einem solchen Fall überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, wenn man mit einer Anzeige droht. |
Frage:
Kann man dem Zeitungsausträger verbieten das Mofa zu benutzen?
Antwort:
Nein natürlich nicht da er das Recht hat mit seinem Möppi in der Gegend rumzutuckern
Frage:
Was kann man tun?
Antwort:
Ich habe mal fett markiert wo man ansetzen kann...Mofas gehören nicht auf den Fussweg es sei denn sie wurden extra dafür freigegeben...
Dies stellt also eine Ordnungswidrigkeit dar
Aber ob sich der Mofafahrer davon beeindrucken lässt wenn man ihm mit ner ANzeige droht glaube ich nicht...
Ich weiss nicht ob es Punktetechnisch relavant ist wenn er einfach auf dem Fussweg fährt, denn falls ja wird er eventuell so seinen Lappen los und das Mofa hat sich erstmal für ein paar Monate erledigt (sofern noch Probezeit)
Des weiteren ist die Frage wielange er hält, und ob er in der Zeit nicht seinen Motor abstellen müsste... _________________ Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst  |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 05.07.05, 14:26 Titel: |
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Brief an den Zeitungsverlag:
"Hiermit kündige ich mein Abonnement, da Ihr Zusteller mir mit seiner frisierten Mofa jede Nacht den Schlaf raubt."
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 05.07.05, 14:52 Titel: |
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Muß ja nicht frisiert sein - der Fragesteller schreibt ja selbst "ein Geräusch, vermutlich normal für ein Mofa"
Ich persönlich würde es mit guten Worten und evtl. einem "Leckerli" versuchen  |
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Gerion noch neu hier
Anmeldungsdatum: 04.07.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 06.07.05, 18:30 Titel: schon erst gemeint |
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So lustig das klingt, aber wenn A sammt Freundin jeden Tag um 4:30 Uhr geweckt wird, ist das ganz und gar nicht mehr lustig.
Ihn vom Fußweg zu vertreiben, löst vermutlich leider nicht das Problem.
Das Geräusch ist einfach laut und hell, schlicht unangenehm, vor allem mitten in der Nacht.
Mofa, ist technisch wohl nicht ganz korrekt, Motorroller trifft es eher.
Jeder kennt vermutlich das Geräusch einer Vespa.
Nein, A bekommt die Zeitung nicht, sondern ein Mitmieter und einige Nachbarn. |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 06.07.05, 19:29 Titel: |
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Ich würde ihn fragen, ob er bereit ist, in Ihrer Straße im Leerlauf zu fahren oder so....und ihm dafür 20 Euro oder so anbieten. |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 06.07.05, 21:01 Titel: |
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Der Vorschlag von Yvonne ist gut, versuchen Sie es mal.
Darauf aufbauende Geschäftidee:
Wer etwas Geld braucht, kann sich ja ein Mofa kaufen und dann morgens um 4:30 überall "Leckerli" einsammeln  _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen. |
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jmiernik FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.05.2005 Beiträge: 254 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 06.07.05, 22:39 Titel: |
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In vielen Wohngebieten, aber auch Innenstädten ist das Benutzen von einspurigen Fahrzeugen die von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden nachts verboten, aber das scheint hier nicht der Fall zu sein? |
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Linus_Pauling FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.03.2005 Beiträge: 373
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Verfasst am: 07.07.05, 09:48 Titel: |
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jmiernik hat folgendes geschrieben:: | In vielen Wohngebieten, aber auch Innenstädten ist das Benutzen von einspurigen Fahrzeugen die von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden nachts verboten, aber das scheint hier nicht der Fall zu sein? |
Wo steht das denn? |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 07.07.05, 10:10 Titel: |
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Halte ich ehrlich gesagt auch für ein Gerücht.
Das würde ja bedeuten, daß ein Schicht - oder Nachtarbeiter, der mit Motorrad zur Arbeit und wieder zurückfährt, nachts nicht bzw. nur schiebend nach Hause käme. |
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jmiernik FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.05.2005 Beiträge: 254 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 07.07.05, 11:33 Titel: |
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Das steht, vorausgesetzt es ist dem auch so, auf einem runden , weissen Verkehrsschild mit roter Umrandung, auf dem ein Motorrad abgebildet ist. Zusätzlich hängt ein Zusatzschild, wie z.B.: 22-6 Uhr darunter. |
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