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Verfasst am: 05.07.05, 11:27 Titel: Kündigung des Mieters wegen Ruhestörung
Hallo,
Habe ein dringendes Problem!
Unter welchen vorraussetzungen kann man einen Mieter wegen Ruhestörung kündigen?
Bis jetzt hat sich nur der Hausverwalter, der ebenfalls in dem Haus lebt, beschwert. Von anderen Mietern kamen bis jetzt an mich keine Beschwerden heran.
Ebenso wurde weder Polizei noch Ordnungsamt von irgendeinem anderen Mieter verständigt.
Muss Ich den Mieter Abmahnen? Bin der Meinung es existieren viel zu wenig beweise!
Sowas dauert immer sehr lange. Der Mieter muss öfters abgemahnt werden, dann muss das noch polizeilich oder anderweitig erfasst sein. Erst wenn das alles gegeben ist kann der Mieter gekündigt werden. Und dann entscheidet das noch ein Richter wenn der Mieter nicht auszieht.
Nein. Wenn sich kein M beschwert hat, müssen Sie als VM natürlich nicht abmahnen.
Sie müssen selbst dann, wenn sich M beschweren, nicht abmahnen; müssen dann aber natürlich damit rechnen, dass die gestörten Mieter die Miete kürzen.
Ich würde mich mal ganz dezent erst mal an die anderen Mieter wenden.
Einfach mal unschuldig nachfragen, dass dir zu Ohren gekommen ist, dass sich ein Mitmieter über die Ruhestörung (evtl. mit angeben, um was und wann es sich handelt) eines anderen Mieters beschwert hätte. Ob ihnen denn auch etwas aufgefallen ist ..
Evtl. ist dieser Mitmieter dem Hausverwalter ja nur mal auf die Füsse getreten und dieser hört jetzt schon die Flöhe husten und es ist ihm zu laut. _________________ *** Das Licht am Ende eines Tunnels kann auch ein Idiot mit einer Kerze sein ***
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