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Entzug der Einzugsermächtigung

 
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Zielfahnder
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Anmeldungsdatum: 10.11.2004
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 12:29    Titel: Entzug der Einzugsermächtigung Antworten mit Zitat

Nachdem ich der Versicherung mit Schreiben vom 28.06.2005 die Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung entzogen habe, dieses mir auch noch durch Schreiben vom 30.06.2005 bestätigt wurde, musste ich heute leider feststellen, das die Versicherung am 04.07.2005 trotzdem versucht hat, unberechtigter Weise Geld abzubuchen. In meinen Augen ist das Betrug. Oder sehe ich das falsch? Wer kann mir bitte helfen?

Wer trägt die Kosten für die Rückbuchung?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Zielfahnder

>> Ich leiste keine Beratung im Sinne einer Rechtsberatung. Ich gebe mein Wissen im Rahmen meiner Erfahrung wieder. <<


Zuletzt bearbeitet von Zielfahnder am 05.07.05, 12:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Man sollte nicht erwarten, daß eine Routineschreiben an ein größeres Unternehmen in jedem Fall unverzüglich bearbeitet wird und sich sofort ein Mitarbeiter darum kümmert, alle bereits eingeleiteten Vorgänge zu stoppen. Zwei Tage vorher hinzuschreiben ist etwas knapp, da war die Abbuchungsliste vermutlich schon unterwegs zur Bank.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist kein Betrug. Dazu fehlt es schon an der kausalen Täuschung.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Setzen Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung, damit das Geld erstattet wird. Bitte keine eigenmächtige Retoure vornehmen, da dadurch nur Kosten entstehen. Eine Erstattung kostet niemanden was und ist daher der beste Weg.

Wieso jeder in Zusammenhang mit Versicherungen sofort von Betrug spricht, ist mir unverständlich. Lastschriften werden maschinell gebucht, nach einer bestimmten Frist ist das Stoppen durch den Mitarbeiter nicht mehr möglich. Und die ist mit 2 Tagen in jedem Fall überschritten.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

ihuehn hat folgendes geschrieben::
Wieso jeder in Zusammenhang mit Versicherungen sofort von Betrug spricht, ist mir unverständlich.

Vielleicht handelt es sich ja um die Zielgruppe der Versicherungsbetrüger?
Wer selbst betrügt, traut anderen wahrscheinlich auch nicht ... Mit den Augen rollen
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
ihuehn hat folgendes geschrieben::
Wieso jeder in Zusammenhang mit Versicherungen sofort von Betrug spricht, ist mir unverständlich.

Vielleicht handelt es sich ja um die Zielgruppe der Versicherungsbetrüger?
Wer selbst betrügt, traut anderen wahrscheinlich auch nicht ... Mit den Augen rollen


So kann mans auch sehen Winken
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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Thom
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

Den Rechnungslauf zum 01.07. mit Schreiben vom 28.06. zu stoppen ist unmöglich. Der Lauf geht nämlich schon Anfang Juni los. Je nach Gesellschaft lässt sich das unterschiedlich beeinflussen. Bei vielen sind die Computerabläufe absolut nicht mehr durch den Menschen zu steuern. Bedenken Sie mal die Dimension solcher Abläufe und reagieren sie weniger hitzig.
Grüße Thom
_________________
WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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