Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 05.07.05, 12:29 Titel: Entzug der Einzugsermächtigung
Nachdem ich der Versicherung mit Schreiben vom 28.06.2005 die Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung entzogen habe, dieses mir auch noch durch Schreiben vom 30.06.2005 bestätigt wurde, musste ich heute leider feststellen, das die Versicherung am 04.07.2005 trotzdem versucht hat, unberechtigter Weise Geld abzubuchen. In meinen Augen ist das Betrug. Oder sehe ich das falsch? Wer kann mir bitte helfen?
Wer trägt die Kosten für die Rückbuchung? _________________ Mit freundlichen Grüßen
Zielfahnder
>> Ich leiste keine Beratung im Sinne einer Rechtsberatung. Ich gebe mein Wissen im Rahmen meiner Erfahrung wieder. <<
Zuletzt bearbeitet von Zielfahnder am 05.07.05, 12:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
Man sollte nicht erwarten, daß eine Routineschreiben an ein größeres Unternehmen in jedem Fall unverzüglich bearbeitet wird und sich sofort ein Mitarbeiter darum kümmert, alle bereits eingeleiteten Vorgänge zu stoppen. Zwei Tage vorher hinzuschreiben ist etwas knapp, da war die Abbuchungsliste vermutlich schon unterwegs zur Bank.
Es ist kein Betrug. Dazu fehlt es schon an der kausalen Täuschung. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Setzen Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung, damit das Geld erstattet wird. Bitte keine eigenmächtige Retoure vornehmen, da dadurch nur Kosten entstehen. Eine Erstattung kostet niemanden was und ist daher der beste Weg.
Wieso jeder in Zusammenhang mit Versicherungen sofort von Betrug spricht, ist mir unverständlich. Lastschriften werden maschinell gebucht, nach einer bestimmten Frist ist das Stoppen durch den Mitarbeiter nicht mehr möglich. Und die ist mit 2 Tagen in jedem Fall überschritten. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Den Rechnungslauf zum 01.07. mit Schreiben vom 28.06. zu stoppen ist unmöglich. Der Lauf geht nämlich schon Anfang Juni los. Je nach Gesellschaft lässt sich das unterschiedlich beeinflussen. Bei vielen sind die Computerabläufe absolut nicht mehr durch den Menschen zu steuern. Bedenken Sie mal die Dimension solcher Abläufe und reagieren sie weniger hitzig.
Grüße Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.