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Vermieter zahlt Kaution nicht zurück.

 
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Komet
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.01.2005
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 18:40    Titel: Vermieter zahlt Kaution nicht zurück. Antworten mit Zitat

Hallo,

habe ein Problem mit meinem ehemaligen Vermieter. Ich warte nun seit über zwei Monaten auf die Rückzahlung der Kaution. Bei der Schlüsselübergabe sagte der Vermieter die Wohung ist in einem Top-Zustand und er wollte sofort meine Bankverbindung, damit er das Geld sofort überweisen kann. Dann ewig lang Funkstille. Nach einem Monat rief ich bei ihm an und fragte nach. Er meinte, er hatte die Kontodaten verlegt. Das war schon sehr komisch, denn er hätte mich ja anrufen können. Jedenfalls meinte er, dass er das Geld nun überweisen würde. Also wartete ich weitere zwei Wochen. Beim nächsten Anruf kam dann die Ausage, es wäre ihm soviel kaputt gegangen, Waschmaschine, Auto...etc. Ich solle Verständnis haben. Er würde aber das Geld diese Woche noch überweisen. Wieder zwei Wochen rum, ich habe immer noch kein Geld. Ich bin aber darauf angewiesen, denn mein neuer Vermieter will auch Kaution und die kann ich nicht zahlen, bevor ich die andere zurück habe. Was wäre denn taktisch gesehen jetzt der beste Zug? Kann ich als Privatperson jemanden anmahnen? Wäre für einen Ratschlag dankbar.

Gruß
Komet
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ich fürchte Sie werden sich noch etwas in geduld üben müssen. Der VM kann sich zwischen 2 und 6 Monaten Zeit lassen die Kaution abzurechnen. Darüber hinaus kann er noch einen Teil, in höhe der zu erwartenden Nebenkostennachforderung, zurück behalten.
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FOC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube, die 2-6 Monate "Bedenkzeit" gelten nur, wenn der VM überlegen muss, welche Kosten er vom Mieter für etwaige Schäden einbehalten kann. Wenn er aber im Übergabeprotokoll festgestellt hat, dass keine Nachforderungen bestehen, darf er m.E. nur noch einen angemessenen Teil einbehalten, der der Begleichung etwaiger Nebenkostennachzahlungen entspricht - und das dann aber bis zu 12 Monate (bis zur nächsten NK-Abrechnung).
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 07:56    Titel: Re: Vermieter zahlt Kaution nicht zurück. Antworten mit Zitat

Komet hat folgendes geschrieben::
Beim nächsten Anruf kam dann die Ausage, es wäre ihm soviel kaputt gegangen, Waschmaschine, Auto...etc. Ich solle Verständnis haben.


Der Vermieter musste die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen. Dem Mieter steht auch die Verzinsung aus der Kaution zu.
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