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Betriebkostenabrechungsnachzahlung

 
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isabella79
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Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 19:29    Titel: Betriebkostenabrechungsnachzahlung Antworten mit Zitat

Kann es sein, dass nur wegen angeblich hoch gestiegener Energiekosten, die jährliche Betriebkostennachzahlung für eine 1-Zimmerwohnung über 800 Euro betragen kann?

Die Miete der Wohung ist warm 200 Euro, die NK sind 60 Euro, die Wohnung selten genutzt. Was kann der Mieter in diesem Fall tun?

Vielen Dank für Tipps.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Kann alles sein die Kosten sind sehr gestiegen wegen dem Öl usw., um das zu überprüfen sollte der Mieter entweder Kopien der Rechnungen verlangen (die muss der Mieter mit 25 bis 50 cent pro Kopie bezahlen) oder Einsicht nehmen. Dann kann er prüfen ob alles richtig abgerechnet wurde und entsprechend entweder eine korrigierte Abrechnung verlangen und den unstrittigen Teil bezahlen oder aber den gesamten Betrag bezahlen.
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Warmmiete für 1-Zimmerwohnung = 200 Euro hört sich sehr billig an, da kann noch nicht viel an Heizkosten drin sein.
Im Vertrag ist aber sicher keine Warmmiete vereinbart - oder ? Wenn ja, kann der VM nicht einfach Nachzahlungen verlangen - dann ist der Preisanstieg nämlich sein Problem.
Wie sieht es denn in den Vorjahren aus? Wieviel der 200 Euro gingen da für Heizung drauf ?
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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