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PKW Verkauf, wenn PKW noch angemeldet & versichert

 
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lafos171
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Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 08:36    Titel: PKW Verkauf, wenn PKW noch angemeldet & versichert Antworten mit Zitat

Möchte einen PKW veräußern. Der Wagen ist noch angemeldet und versichert, damit potentielle Käufer Probe fahren können.

Wenn nun ein Käufer den PKW erwirbt, muß ich dann den Wagen sofort abmelden oder dies meiner Versicherung melden ?! Was ist wenn der Käufer einen Unfall verursacht ?
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Veräußerung geht der Versicherungsvertrag auf den Erwerber über. Baut dieser einen Unfall, nachdem er das Fahrzeug gekauft hat, haben Sie daher keinen Nachteil.

Nun müssen Sie in dem Fall aber beweisen können, dass Sie das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt nicht mehr hatten.

Dafür setzen Sie bitte einen Kaufvertrag auf, in dem der genaue Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe mit Schlüsseln usw. vermerkt ist (Ort, Datum, Uhrzeit). Dies wird von Ihnen und dem Käufer unterschrieben.

Ganz sicher gehen Sie natürlich, wenn Sie zusammen mit dem Käufer zum Straßenvekehrsamt fahren, und Sie beide den Wagen ummelden. Ist dies nicht möglich, vermerken Sie im Kaufvertrag bitte auch eine Frist, in der sich der Käufer verpflichtet, den Wagen umzumelden.

Eine Kopie des Kaufvertrages geben Sie anschließend zur weiteren Bearbeitung an Ihre KFZ-Versicherungsgesellschaft (mit einem entsprechenden Anschreiben, ob Sie vielleicht ein ersatzfahrzeug versichern wollen usw.).

Damit ist der Verkauf für Sie abgeschlossen.

Tipp: Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten spezielle Vordrucke als Kaufverträge für ihre Kunden an. dann können Sie nichts vergessen. Als Privatperson sollten Sie außerdem darauf achten, die gesetzliche Gewährleistung auszuschließen (geht nicht, wenn Sie als Selbstständiger ein Fahrzeug aus dem Firmenvermögen verkaufen).
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Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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Thom
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Erst nach Fristsetzung an den neuen Halter und entsprechendem Rückzug der Bestätigungskarte ist der Versicherer und respektive der VN = vormaliger Halter aus der Haftung. Kaufvertrag gilt in diesem Zusammenhang nichts. Der Zulassungsstelle den Erwerber mitteilen. Diese wird sich dann mit darum kümmern. Ansonsten haftet Ihr Versicherer.
Weiter wie durch Ihuehn richtig beschrieben
Ganz sicher gehen Sie natürlich, wenn Sie zusammen mit dem Käufer zum Straßenvekehrsamt fahren, und Sie beide den Wagen ummelden. Ist dies nicht möglich, vermerken Sie im Kaufvertrag bitte auch eine Frist, in der sich der Käufer verpflichtet, den Wagen umzumelden.

Eine Kopie des Kaufvertrages geben Sie anschließend zur weiteren Bearbeitung an Ihre KFZ-Versicherungsgesellschaft (mit einem entsprechenden Anschreiben, ob Sie vielleicht ein ersatzfahrzeug versichern wollen usw.).
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Thom
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

sch....
Ihuehn ich wollte nicht klauen, da habe ich Zitat und Edit mal verwechselt.
Verlegen
Ich hoffe du verzeihst mir?
Grüße Thom
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Thom hat folgendes geschrieben::
sch....
Ihuehn ich wollte nicht klauen, da habe ich Zitat und Edit mal verwechselt.
Verlegen
Ich hoffe du verzeihst mir?
Grüße Thom


Dir doch immer Cool
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Thom
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich
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