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Ab wann darf ein Gläubiger dem Schuldner zusätzlich Anwaltskosten zu der eigentlichen Forderung in Rechnung stellen?
Angenommen, der Schuldner wurde bisher nur in Verzug gesetzt ohne Nennung einer Nachfrist. Der Schuldner wurde also noch nicht explizit angemahnt und soll nun zu der Forderung von z.B. € 100,-- noch € 50,-- Anwaltskosten zahlen.
Müsste diese Forderung vom Schuldner beglichen werden oder könnte dieser nur die Forderung nebst Verzugszinsen zahlen und die Anwaltskosten auf der Rechnung ignorieren?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 06.07.05, 13:18 Titel:
Wenn der Schuldner in Verzug ist, ist er auch für evtl. Rechtsverfolgungskosten ersatzpflichtig. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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