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Unfair!!!!!!!! Bitte um Hilfe

 
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DJ Chessplayer
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Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 19:54    Titel: Unfair!!!!!!!! Bitte um Hilfe Antworten mit Zitat

Hallo......Im Jahre 2003 habe Ich ini einem Fitness Training trainiert.Die Trainingsdauer lautete nach mündlicher Vereinabarung 6 Monate.Es gab keine Zeugen für diese Vereinbarung.Der Monatsbeitrag war 30 Euro.Das Geld über 180,- Euro bekam er Bar.Eine Schriftlicher Vertrag wurde nie unterschrieben.Nach den 6 Monanten bekam Ich von dem Fitness Studio ein schreiben,das ich die Restlichen 6 Monate auch bezahlen soll,obwohl Ich nicht mehr dahin gegangen bin.Das schlimme ist das er das Geld sogar schwarz kassiert hat,und Ich in dem Zeitraum kein Versicherungsschutz hatte.Des weiteren sagt er das er Zeugen hätte die bestätigen können das ich 1 Jahr trainiert habe.Jedoch habe Ich auch Zeugen die bestätigen können das Ich nur 6 Monate dort war.
Vor ca 3 Tagen lag ein schreiben vom Amtsgericht eine Mahnung und eine Rechnung von 180 Euro die Ich begleichen soll.Ein Widerspruch sei möglich.
Habe jedoch keine Geld für ein Anwalt.

Jetzt meine Frage ?

Soll Ich ein WIderspruch einlegen
Wie sehen meine chancen vor Gericht aus.
Hat er eine Chance von mir das Geld zu verlangen.
Er hat ja nichts schriftlich und zeugen waren auch nicht da
_________________
hi
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jmiernik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 00:21    Titel: Antworten mit Zitat

An Deiner Stelle würde ich mir einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen, den bekommt jeder, der kein Geld hat um den Anwalt selbst zu bezahlen.

Der Anwalt Ihrer Wahl wird Sie dann beraten.

Wichtig!!! Die Widerspruchsfrist beträgt zwei Wochen, also nicht verpassen.

Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie Widerspruch einlegen wollen ( es könnte mit erheblich höheren Kosten verbunden sein ), können Sie das auch ohne Anwalt.
Dazu genügt es den Fragebogen auszufüllen und an das mahnende Gericht zurück zu senden. Es ist nicht nötig, den Widerspruch zu begründen.

In der Regel bekommt man dann in ein paar Wochen ein Schreiben vom Anwalt des Klägers, der eine Erklärung verlangt. Wenn Sie diese gut formulieren, und Ihm vielleicht begreiflich machen können, dass der Kläger genauso viele Beweise hat, wie Sie, wird es in der Regel nicht schwer, sich gütlich zu einigen.
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Mark Herzog
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 313
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 07:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde in jedem Fall Widerspruch einlegen, denn anderenfalls wird aus dem einfachen Mahnbescheid ganz schnell eine titulierte Forderung und als nächstes kommt nicht mehr der Postbote sondern DIREKT der Gerichtsvollzieher.

Ob die gegenseite dann ein streitiges verfahren durchführt muss mann dann noch mal sehen. Da haben die nämlich auch erst mal Kosten mit und bei einer zu dünnen Beweislage werden die sich das auch gut überlegen.

Widerspruch ist auch deswegen wichtig, weil man so die Zeit gewinnt, sich zusätzlichen Rat zu holen.

Aber ACHTUNG: Nur 14 Tage hat man Zeit für den Widerspruch. Begründen muss man ihn nicht!

In deinem Fall würde ich anschliessend einen Kompromissvorschlag erarbeiten und dem Gegener unterbreiten... Das macht später dann auch einen besseren Eindruck beim Richter
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