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Meine damalige Freundin hat Waren bestellt auf ihren Namen und auf meine Rechung.
Ich habe im Februar auch Anzeige erstattet, aber nichts passiert, ich bekomme nur immer Mahnungen von der Firma.
Ich habe mir jetzt überlegt ein Mahnbescheid zu beantragen.
Muß ich den beim Amtsgericht selber einreichen ich meine dort etwas ausfüllen, oder reicht es ein formloser Text mit Tatbestand und Summe mit Rechnung den ich dann beim Amtsgericht abgebe?
Muß ich da etwas gleich bezahlen oder kann ich die Gebühren auf den Mahnbescheid draufschlagen.
Ich meine ich weiß ja nicht was das Kostet. _________________ Die Menschheit ist schlecht, jeder denkt nur an sich, nur ich denke an mich.
Hallo Reuters,
Dein Sachverhalt klingt ja ziemlich chaotisch und ich weiss nicht, ob ein Mahnbescheid hier überhaupt der richtige Weg ist. Du musst Deine Forderungen an Sie ja auch nachweisen und ein Mahnbescheid mündet bei Widerspruch ja auch die Klage vor Gericht ein (muss aber nicht).
Egal, Mahnbescheid gibt´s im Schreibwarenhandel zu kaufen. Ist ein Vordruck, den Du auch zwingend nehmen musst.
Die Gebühren stehen auf dem Mahnbescheid drauf und sind von der Höhe Deiner Forderungen abhängig. Beim Amtsgericht kaufst Du dann entsprechend Gebührenmarken und klebst die auf den Bescheid.
Die Gebühren kannst Du dann als Nebenforderung mit in den Vordruck eintragen. Eine Anleitung zum Ausfüllen des Bescheides steht auf Rückseite.
Lass Dir von der Firma die Aufträge zusenden, aus denen ersichtlich ist, dass DU zu zahlen hast. Wenn Deine Freundin bestellt hat, wird auch Ihre Unterschrift unter den Aufträgen sein. Dann schreib denen zurück, wo sie Deine Freundin finden können und dass sie sich dahin wenden sollen. Wenn nirgendwie beweisbar ist, dass DU bestellt hast, kannst Du einem Mahnverfahren gelassen entgegensehen.
Einen Mahnbescheid gegen Deine Freundin solltest Du der Firma überlassen, die geliefert hat. Die tragen dann auch die Kosten.
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