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Verfasst am: 05.07.05, 23:16 Titel: schäden durch nicht deliktsfähige Kinder
Wird mit Abdeckung des Risikos: Schäden durch nicht deliktsfähige Kinder, der Schaden an meinem Eigentum, verursacht durch fremde, deliktsunfähige Kinderversichert, oder der Schaden am fremden Eigentum, durch meine nicht deliktsfähigen Kinder?
Die Haftpflicht deckt immer Fremd- nie Eigenschaden
Das stimmt nicht.
Z.B. deckt das Risiko: Forderungsausfall meinen Schaden, der mir dadurch entsteht, dass der Unfallgegner nicht versichert ist, und bei ihm nichts zu holen ist.
Deshalb auch hier meine Frage.
Meine nicht deliktfähigen Kinder muss ich eigentlich nicht extra versichern, da ich in solchem Schadensfall nicht Leistungspflichtig bin, ausser wenn ich die Aufsichtpflicht verletzt habe, aber dann brauche ich das Risiko nicht extra zu versichern, da es im allgemeinem durch die Haftpflich abgedeckt ist.
keine regel ohne ausnahme
und i.d.r. sind die voraussetzungen für die erstattung des forderungsausfall so umfangreich, dass das die wenigsten in anspruch nehmen werden.
aber grundsätzlich sind nur schäden durch die versicherten personen dritten gegenüber versichert.
die haftpflichtversicherung würde also bei schäden durch nicht deliktsfähige kinder versicherungschutz bieten, und zwar in der form, dass sie die ansprüche dem geschädigten gegenüber zurückweist (sog. passive rechtschutzversicherung).
natürlich auch hier wieder die ausnahme: manche versicherer bieten totz fehlender haftung (also schaden durch kinder unter 7 bzw. 10 jahre, keine aufsichtspflichtverletzung) versicherungschutz ***nachträglich eingefügt*** und zahlen einen schadenfall. versicherungschutz wurde sowieso bestehen. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Zuletzt bearbeitet von talla am 06.07.05, 15:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
natürlich auch hier wieder die ausnahme: manche versicherer bieten totz fehlender haftung (also schaden durch kinder unter 7 bzw. 10 jahre, keine aufsichtspflichtverletzung) versicherungschutz.
Also ist davon auszugehen, dass ich dieses Risiko abdecke, um ein gutes Verhältnis zu meinen Nachbarn zu bewahren, falls meine kleinen Kinder deren Eigentum beschädigen, oder um es anders auszudrücken, ich sichere für mein Geld ein Risiko ab, das keine finanziellen Folgen für mich haben kann.
natürlich auch hier wieder die ausnahme: manche versicherer bieten totz fehlender haftung (also schaden durch kinder unter 7 bzw. 10 jahre, keine aufsichtspflichtverletzung) versicherungschutz.
Also ist davon auszugehen, dass ich dieses Risiko abdecke, um ein gutes Verhältnis zu meinen Nachbarn zu bewahren, falls meine kleinen Kinder deren Eigentum beschädigen, oder um es anders auszudrücken, ich sichere für mein Geld ein Risiko ab, das keine finanziellen Folgen für mich haben kann.
Richtig. Und daher halte ich es auch immer so, dass ich die Kunden auf die fehlende Haftung hinweise und wir erst dann über diese Schiene auszahlen, sobald wir vom Kunden ausdrücklich die Erlaubnis dafür bekommen haben. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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