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Der ehemalige Vermieter hält die Kaution zurück

 
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samurai
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.07.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Schkopau

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 12:13    Titel: Der ehemalige Vermieter hält die Kaution zurück Antworten mit Zitat

Hallo,
habe ein sehr ärgerliches Problem!
Bin zum 01.03.05 aus meiner Wohnung ausgezogen und hatte die ganze Zeit als Mieter mit den Vermietern Konflikte vor allem am Schluß spitzten sich die Streitigkeiten zu, in deren Verlauf mir die Frau des Vermieters bereits androhte ich werde die Kaution nie wieder sehen!Bei der Wohnungsübergabe erstellte der Vermieter eine total pingelige Mängelliste und gab an er wolle z.B. Fensterputzer kommen Lassen.Auf einen Brief von mir im März mir seine weitere Vorgehensweise zu schildern hat er nicht reagiert und mir von 700 Euro Kaution bisher keinen Cent zurückbezahlt.Denke er wird abwarten ob ich rechtlich gegen ihn vorgehe!Wie lang darf er die Kaution zurück halten?
Da ich keinen Rechtschutz habe und meine finanziellen Mittel durch Arbeitslosigkeit knapp sind möchte ich ohne Anwalt klagen!Wie muß ich dabei Vorgehen?Wie wende ich mich an das Gericht und in welchem Zeitraum muß ich tätig werden?
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wittenpower
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.10.2004
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hey,
am sinnvollsten ist es zum Mieterverein zu gehen. Hier ist u.a. eine rechtliche Beratung möglich. Für einen Jahresbeitrag von ca. 60 - 70 Euro vertreten sie dich auch gerichtlich und wenn du im Recht bist, dann würden sie auch einen Prozess für dich führen.
Dies ist meines Erachtens immer noch günstiger als selber zu klagen!!!
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 13:08    Titel: Re: Der ehemalige Vermieter hält die Kaution zurück Antworten mit Zitat

samurai hat folgendes geschrieben::

Wie lang darf er die Kaution zurück halten?


Der Vermieter darf sich 2 - 6 Monate Zeit lassen. Und darüberhinaus noch einen Betrag für evtl. Nachzahlungen aus Nebenkosten einhalten.
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

wittenpower hat folgendes geschrieben::
...und wenn du im Recht bist, dann würden sie auch einen Prozess für dich führen.


Der Mieterverein führt auch Prozesse bzw. vertritt den Mieter, wenn der Mieter nicht im Recht ist Winken
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Aber auch Mietervereine werden - wenn ich mich nicht irre - nur für zukünftige Streitigkeiten tätig...

- Warte 1/2 Jahr ab.
- Schicke dann mit Einschreiben eine Zahlungsaufforderung mit 2 Wochen-Frist an Deinen VM
- Nach 3 Wochen gehst Du zum Amtsgericht, und erklärst da zu Protokoll, dass
1. Du am ... ausgezogen bist
2. Der VM eine Kaution von ... plus Zinsen von Dir hat
3. Der VM die Kaution trotz Aufforderung vom ... nicht abgerechnet und ausbezahlt hat .

Das reicht.
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