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Gegen eigenen Antwalt Vorgehen ?!?
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cofi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 10
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 13:02    Titel: Gegen eigenen Antwalt Vorgehen ?!? Antworten mit Zitat

Was macht man wenn mit dem Anwalt eine Gebühr über € 1000.-- vereinabart wurde, egal was passiert auch wenn es vor das höchste Bundesgericht ginge.
Mit dem RA ( in Hessen) wurde dann vereinbart die Hälfte zu zahlen und dann nach Erledigung des Falles den Rest zu zahlen. Was kann man machen, wenn der RA nichts gemacht hat und das Geld (1. Teil) einkassiert hat . Der RA lasst sich am Telefon verleugnen Email hat er nicht beantwortet und Fristen wurden auch verpasst und zwar sodass der Mandant selber handeln musste. Der Mandant konnte sich zum Glück mit der Gegenpartei einigen hat aber von dem Anwalt der Gegenpartei ein Rechnug erhalten für die Einigungsgebühren ! Hätte der Anwalt seine Arbeit getan so hätte es keine Einigungsgebühr gegeben. Nun, der Mandant hat soweit den Rest nicht bezahlt da der Anwalt seine Pflichten nicht erfüllt hat und nur Schaden angerichtet hat. Der Mandant ist sogar der Meinung, dass er vom Anwalt Geld zurück bekommt da er in diesem Fall gar nicht tätigg war, ausser dass er den RA der Gegenpartei hingehalten hat .... Gibt es da eine Stelle an die man sich wenden kann wie z.B Anwaltskammer oder ? oder lohnt sich so was nicht ? Der Fragesteller ist in der Schweiz wohnhaft und kennt die deutschen Gesetze nicht
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Es wäre sinnvoll, zu einem anderen Anwalt zu gehen und zu klären, wie die Rechtslage ist.

Diee ergibt sich hier sicher icht aus dem Geschriebenen. Ich habe ernsthafte Zweifel, dass ein dt. Anwalt eine Vergütungsabrede schließen würde, wie hier beschrieben, wenn es um einen Standardfall ginge. Das ganze klinge eher nach einem Missverständnis. Oder danach, dass eine der Parteien ernsthaft Mist gebaut hat.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.


Zuletzt bearbeitet von questionable content am 04.07.05, 14:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
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cofi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 10
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Wie kann man das verstehen ? Da gibt es garantiert kein Missverständnis wenn ein Anwalt Honorar kriegt und keine Leistung bringt ! Der RA der Gegenpartei hat ihn sogar aufgefordert seine Pflichten wahrzunhemen. Er hat sogar gesagt, dass der RA bekannt sei und Fristen verstreichen lässt. Es kann doch nicht sein, dass ein Anwalt den Mandant ausnimmt und nichts für sein Geld macht. Wenn er nochmals ein Anwalt nimmt muss nochmals zahlen.




quote="questionable content"]Es wäre sinnvoll, zu einem anderen Anwalt zu gehen und zu klären, wie die Rechtslage ist.

Diee ergibt sich hier sicher icht aus dem Geschriebenen. Ich habe ernsthafte Zweifel, dass ein dt. Anwalt eine Vergütungsabrede schließen würde, wie hier beschrieben, wenn es um einen Standardfall ginge. Das ganze klinge eher nach einem Missverständnis. Oder danach, dass eine de Parteien ernsthaft ist gebaut hat.[/quote]
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content meint, daß es höchst schwierig ist, sich Umstände vorzustellen, in denen ein Anwalt ein Pauschalhonorar von 1000 EUR für den kompletten Rechtszug (3 Instanzen und ggfs. noch BVerfG?) als ausreichend ansieht.
Vorstellen könnte ich mir das auf Anhieb nur dann, wenn der Streitwert sowieso so gering ist, daß nicht einmal Berufung möglich ist.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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cofi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 10
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Es ging um Kindesunterhalt, die Kindsmutter hat Ihre launen und kriegt Prozesskostenhilfe. Somit war der Kindsvater gezwungen einen Anwalt zu nehmen. Schlussendlich kam eine aussergerichtliche Einigung von beiden Seiten - den Kindern zuliebe. Der Kindsvater zahlt nun € 60.-- mehr für beide Kinder. Hat sich alles nicht gelohnt. Beim Anwalt hat es sich anscheinend schon gelohnt - der hat nämlich die hälfte einkassiert für's NICHTSTUN" Es gibt übrigens einen schriftlichen Vertrag zwischen Anwalt und Mandant aus welchem ersichtlich ist, dass ein Pauschalbetrag ausgemacht wurde! Da verliert man das vertraeun in den Rechtsstaat !!!



quote="Michael A. Schaffrath"]questionable content meint, daß es höchst schwierig ist, sich Umstände vorzustellen, in denen ein Anwalt ein Pauschalhonorar von 1000 EUR für den kompletten Rechtszug (3 Instanzen und ggfs. noch BVerfG?) als ausreichend ansieht.
Vorstellen könnte ich mir das auf Anhieb nur dann, wenn der Streitwert sowieso so gering ist, daß nicht einmal Berufung möglich ist.[/quote]
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RA Mittig
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Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 53
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Lassen Sie von einem Anwalt in Ruhe prüfen, ob Ihnen Ansprüche gegen Ihren ehemaligen Anwalt zustehen.

Sollte dies der Fall sein und sollte Ihr Ex-Anwalt wirklich ernsthaften Mist gebaut haben mit der Folge eines Vermögensschadens ihrerseits, können Sie ihn auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.

Eine "Anzeige" bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer können Sie parallel betreiben. Fälle ernsthafter Pflichtverletzungen durch Anwälte werden dort durchaus ernst genommen und berufsrechtlich empfindlich geahndet.
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Kohlhaas
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 61
Wohnort: WWW

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Nach meinen Erfahrungen ist es nichts besonderes, wenn Anwälte nichts tun und viel abrechnen.

Man fragt sich, warum ein Anwalt nicht eine Vereinbarung von 1000 Euro bestätigt, um mögliche Mißverständnisse auszuschließen.

Daß Anwaltskammern schwere Pflichtverstöße ahnden halte ich für ein Märchen. Es mag sein, daß sie gelegentlich auch mal was tun gegen Anwälte, vielleicht aber nur gegen solche, die irgendwelchen anderen Anwälten nicht recht sind ...?

Anwaltskammern sind die Schutzherren der Anwaltschaft. Eigentlich müßten sie schließen. Sie sorgen nämlich nicht mal dafür, daß Anwälte ihre beiden wichtigsten Pflichten leisten, "umfassende Rechtsaufklärung" (= Nennung des jeweils verletzten oder mißachteten Gesetzes) und "umfassende Rechtswegdokumentation ( = Protokollierung aller mündlichen Kontakte bei ihrem Bemühungen, das Ziel ihrer Mandanten auf dem kürzesten Weg zu erreichen).

Ich habe etliche nach Anwälten gefragt, bekam dümmliche und ausweichende Antworten.

Wie soll man als Rechtsuchender überhaupt noch Vertrauen in einen neuen Anwalt haben? Am Anfang einem schön tun und alles mögliche versprechen, können auch schwarze Schafe recht gut.

ANWÄLTE RAUS! Sehr glücklich Mit den Augen rollen Sehr böse Geschockt
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Unrecht ist der Motor der Welt, der alles antreibt.
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RA Mittig
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Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 53
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ihre Beiträge sind geprägt von Unwissenheit und Vorurteilen. Sie würden anders Schreiben, wenn Sie z.B. ansatzweise Kenntnis von der extrem strenden BGH-Rechtsprechung im Bereich der Anwaltshaftung hätten.

schönes Leben noch Lachen
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Kohlhaas hat folgendes geschrieben::
Nach meinen Erfahrungen ist es nichts besonderes, wenn Anwälte nichts tun und viel abrechnen.

Nach meiner persönlichen Meinung lassen Ihre Beiträge nicht einmal ansatzweise die Befähigung erkennen, das Verhalten anderer Menschen - darunter Anwälte - rechtlich zu beurteilen. Ich bezweifle persönlich sowohl Ihr intellktuelle Kompentenz, als auch Ihr Rechtsgefühl.



Meiner Erfahrung nach ist die Anzahl von Menschen, die (1) zu dumm oder moralisch korrupt sind, um zu verstehen, dass auch andere Menschen berechtigte Interessen haben, (2) zu träge sind, um Ihre Angelegenheiten gründlich zu orgnisieren und (3) wenn Sie es vermasselt haben, die Schuld pauschal auf andere schieben deprimierend groß.

"Gerechtigkeit" bedeutet für die meisten, die das Wort in den Mund nehmen doch nur "Was mir nützlich ist oder sein könnte".



Auch in Foren oder der Presse wird deutlich, wozu das führt. Einige wenige werden von ihren Anwälten tatsächlich benachteiligt. Nur lassen sich diese nicht von den vielen unterscheiden, die einfach nur herumplärren, Ausreden für die eigene Dummheit suchen und schlicht lügen oder die eigenen Fehler verschweigen. Im Regelfall läuft es auf "Ich habe Mist gebaut. Ich will die Konsequenzen nicht tragen, also muss mein Anwalt schuld sein" hinaus.
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cofi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 10
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 13:37    Titel: Gegen eigenen Anwalt vorgehen oder nicht ? Antworten mit Zitat

nun, danke für die Antworten, weiss nun immer noch nicht was zu tun ist.

Wird er zu einem anderen Anwalt gehen so muss er garantiert wieder Geld zahlen und da er schon den eignen Anwalt und die Einigungsgebühr vom Anwalte der Gegenpartei bezahlen musste weil der eigene Anwalt nichts gemacht hat ausser Geld einkassiert, hat er auch kein Geld mehr um nochmals einen Anwalt zu bezahlen. (Und wer weiss, viell. wäre das auch wieder einer der nichts macht) Nichts für ungut, aber da verliert man wirklich den glauben an Staat ...

Die Frage die ich eigentlich beantwortet haben wollte, was man nun tun kann oder ob es eine Stelle gibt an den sich der geprellte Mandant wenden kann, ist nicht eindeutig. In der Schweiz z.B gibt es Beratungscenter die in solchen Fällen den geprellten kostenlos unter die Armen greifen und weiterhelfen ? Oder gibt es nur die Lösung mit der Anwaltskammer, wenn ja was muss der Mandant tun damit er zu seinem Recht kommt ? Es kann ja nicht sein dass ein Anwalt Geld einkassiert, Fristen verpasst, sich verleugnen lässt, nichts unternimmt und am Schluss noch frech sagt als der Mandant ihm die Rechnung vom Anwalt der Gegenpartei zeigt und eine Beratung wünscht was nun zu tun sei: Das gibt ein neuer Fall .... !!!!

Wenn der Anwalt seine Pflichten nachgekommen wäre - so würde der Anwalt auch keine Einigungsgebühr dem Mandanten der Gegepartei schicken, denn das wäre ja zwischen den Anwälten gelaufen. Dazu kommt noch dass der Anwalt der Gegpartei dem Mandant direkt kontaktiert hatte da sein Anwalt kein Finger gerümmt hat. Dies wäre auch nicht zulässig solange er ihm das Mandant nicht entzogen hätte. Ist alles bisschen verwirrend. Wie schon erwähnt, will er zu seinem Recht kommen und das Geld das er dem Anwalt bereits "fürs nichts tun" bezahlt hat zurück fordern ! Aber nur wie ?!?
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RA Mittig
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Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 53
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

es gibt Anwaltskammern, die hierfür zuständig sind.

Was der Mandant tun kann? hmmmm.......anrufen vielleicht? Idee
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cofi
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Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 10
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die schlaue Antwort ! auf das wäre ich nie gekommen. Vielleicht ist Ihnen entgangen, dass der Mandant in der Schweiz lebt und die genaue Vorgehensweis in Deutschland nicht kennt.

Vielleicht hätten Sie Anwalt werden sollen ?! Auf solche Antworten kann man wirklich verzichten, Sie verstehen den Ernst der Sachlage wohl nicht ?
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 14:14    Titel: Re: Gegen eigenen Anwalt vorgehen oder nicht ? Antworten mit Zitat

cofi hat folgendes geschrieben::
nun, danke für die Antworten, weiss nun immer noch nicht was zu tun ist.

Wird er zu einem anderen Anwalt gehen so muss er garantiert wieder Geld zahlen und da er schon den eignen Anwalt und die Einigungsgebühr vom Anwalte der Gegenpartei bezahlen musste weil der eigene Anwalt nichts gemacht hat ausser Geld einkassiert, hat er auch kein Geld mehr um nochmals einen Anwalt zu bezahlen. (Und wer weiss, viell. wäre das auch wieder einer der nichts macht) Nichts für ungut, aber da verliert man wirklich den glauben an Staat ...

Die Frage die ich eigentlich beantwortet haben wollte, was man nun tun kann oder ob es eine Stelle gibt an den sich der geprellte Mandant wenden kann, ist nicht eindeutig. In der Schweiz z.B gibt es Beratungscenter die in solchen Fällen den geprellten kostenlos unter die Armen greifen und weiterhelfen ? Oder gibt es nur die Lösung mit der Anwaltskammer, wenn ja was muss der Mandant tun damit er zu seinem Recht kommt ? Es kann ja nicht sein dass ein Anwalt Geld einkassiert, Fristen verpasst, sich verleugnen lässt, nichts unternimmt und am Schluss noch frech sagt als der Mandant ihm die Rechnung vom Anwalt der Gegenpartei zeigt und eine Beratung wünscht was nun zu tun sei: Das gibt ein neuer Fall .... !!!!

Wenn der Anwalt seine Pflichten nachgekommen wäre - so würde der Anwalt auch keine Einigungsgebühr dem Mandanten der Gegepartei schicken, denn das wäre ja zwischen den Anwälten gelaufen. Dazu kommt noch dass der Anwalt der Gegpartei dem Mandant direkt kontaktiert hatte da sein Anwalt kein Finger gerümmt hat. Dies wäre auch nicht zulässig solange er ihm das Mandant nicht entzogen hätte. Ist alles bisschen verwirrend. Wie schon erwähnt, will er zu seinem Recht kommen und das Geld das er dem Anwalt bereits "fürs nichts tun" bezahlt hat zurück fordern ! Aber nur wie ?!?


Auf Basis des geschilderten sachverhaltes haben Sie genügend antworten bekommen. Da Sie ja sicher sind, dass alles so abgelaufen ist, hat der Mandant ja nichts zu verlieren. Der Fehler des Rechtsanwaltes steht ja fest.

Sollte es ein praktischer Fall sein, bleibt natürlich vor allem die Frage, was eigentlich wäre, wenn der Mandant in Wirklichkeit einfach nur ein Dummerhen ist, das nicht verstanden hat oder verstehen will, was ihm eigentlich mitgeteilt wurde und auf die wahre Rechtslage pfeift, weil er lieber seinem Anwalt die Schuld gibt, als sich selbst.
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RA Mittig
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Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 53
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Sie werden es nicht glauben: Ich bin Anwalt und eine seriöse Antwort von mir finden Sie weiter oben.

Sie haben doch alle Infos, die Sie im Rahmen eines solchen Forums erwarten können. Alles was nun noch zu tun ist: Es zu tun - nämlich sich mit der Kammer in Verbindung setzen. Das kann Ihnen keiner Abnehmen.
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cofi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 10
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ich werde mich nicht mehr äussern über Ihre Zeilen, für ein Anwalt sind Sie mir zu zynisch. Nur weil ich nachgefragt habe aus Sicherheit damit der Mandant alles richtig macht - brauchen Sie nicht solche Antworten zu geben. Sie können sich wahrscheinlich nicht vorstellen wie es jemanden geht der sonst schon am Boden zerstörrt ist und dann noch von einem Anwalt ausgenutzt wird. Dannn möchte man schon wissen ob es Sinn macht und man eine Chance hat das ganze anzupacken. Nur unnötige Kräfte in die Luft zu schicken wenn man im vorhinein wüsste dass es nichts bringt -ist ja blödsinn. Der Mandant wird garantiert dort selber anrufen, dass kann auch ich ihm nicht abnehmen. Aber es gibt halt Anwälte und Anwälte !
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