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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 06.07.05, 14:57 Titel: |
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Ferdi hat folgendes geschrieben:: | ihr Blitzmerker! Es ging einfach nur darum zu wissen ob in diesem Fall eine Aufklärungspflicht seitens des Vermieters besteht!
Ich wollte einen obligatorischen Grund zur fristlosen Kündigung finden. |
Ach...
Zitat: |
Außerdem soll es Menschen geben die diesen Gedanken nicht sehr angenehm finden in einer Wohnung zu leben wo evt. schon tagelang ein Mensch vorher Tod gelegen hat. |
Nochmal: Naturgemäß sterben sehr viele Menschen in ihren Wohnungen.
Vielleicht sollten Sie diesen Umstand bei Ihrer nächsten Wohnungssuche berücksichtigen.
Zitat: |
Darüberhinaus wie würdet ihr es empfinden ein Auto zu fahren in dem sich schon mal einer zu tode gekommen ist? |
Ein Auto, in dem ein Mensch zu Tode gekommen ist, ist in der Regel nicht mehr fahrbereit - kurz: Ist der Mensch kaputt, ist es das Auto meist auch. |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 06.07.05, 15:29 Titel: |
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...es sei denn, er hat mit den Abgasen...aber das will er ja gar nicht wissen!
Das mit dem Auto ist ein schlechter Vergleich: den Leichengeruch kriegt man nie mehr aus den Polstern !!! Da hilft auch kein Fäbrätz...
Meine Empfehlung: Neubau Erstbezug- allerdings läuft man auch hier Gefahr, dass unterbezahlte, übermüdete und überarbeitete, unvorsichtige Bauarbeiter zu Tode gekommen sind oder die Mafia ihre Opfer im frischen Zement versenkt hat.
Da hilft nur noch ein Wohnwagen- NEU _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 06.07.05, 15:45 Titel: |
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Susanne hat folgendes geschrieben:: | ...es sei denn, er hat mit den Abgasen...aber das will er ja gar nicht wissen!
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Ah...darauf bin ich gar nicht gekommen, stimmt ja  |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 06.07.05, 15:55 Titel: |
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Ferdi hat folgendes geschrieben:: | Darüberhinaus wie würdet ihr es empfinden ein Auto zu fahren in dem sich schon mal einer zu tode gekommen ist? |
Im Gegensatz zu einer Wohnung wird ein Auto dabei häufig zerstört.
Und ja, der Verkäufer wäre natürlich verpflichtet, auf den Unfallschaden hinzuweisen.
Aber der Vermieter einer Altbauwohnung ist nicht verpflichtet, einen potentiellen Mieter darüber aufzuklären, dass in der Wohnung schon ein paar Generationen verstorben sind. |
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Ferdi Interessierter
Anmeldungsdatum: 06.07.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 06.07.05, 17:27 Titel: |
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[quote]......in der Regel nicht mehr fahrbereit [/quote]
genau! in der Regel aber nicht immer! Und ne Antwort auf meine Frage hab ich immer noch nicht bekommen.
[quote] ...es sei denn, er hat mit den Abgasen...aber das will er ja gar nicht wissen!
[/quote]
wer sagt das? habe ich von mir gesprochen? ich sagte es soll Leute geben. Mit keiner Zeile wurde von mir erwähnt das ich dem Sachverhalt gegenüber empfindlich reagiere!
[quote] Meine Empfehlung: Neubau Erstbezug [/quote]
Den ironische Unterton könntest Du Dir auch sparen. Berufstätig bin ich und spare auch schon für einen Neubau!
[quote]der Verkäufer wäre natürlich verpflichtet, auf den Unfallschaden hinzuweisen.[/quote]
ja auf den Unfallschaden! Auch auf den Tod? ist das nicht auch ein anderes Rechtsgebiet?
Denke die passende Antwort werde ich noch bekommen. |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 06.07.05, 17:38 Titel: |
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Ferdi hat folgendes geschrieben:: |
ja auf den Unfallschaden! Auch auf den Tod? ist das nicht auch ein anderes Rechtsgebiet?
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Ok, die Rechtslage sieht wie folgt aus:
1. Nein, ein Autoverkäufer ist verpflichtet, dem Käufer mitzuteilen, daß in dem Auto jemand umgekommen ist - lediglich auf den Unfallschaden am Auto muß hingwiesen werden.
2. Nein, ein Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Nachmieter mitzuteilen, daß sein Vorgänger in der Wohnung gestorben ist. |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 06.07.05, 21:08 Titel: |
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Mal eine ernsthafte Frage:
Eine Wohnung wird i.d.R. vom VM an den M übergeben. Es ist nach der Schilderung ausgeschlossen, dass diese Wohnung zu diesem Zeitpunkt sauber war. Wieso wurde die Wohnung vom M so abgenommen und nicht sofort moniert, dass alles "versifft" ist ? _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen. |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 07.07.05, 06:37 Titel: |
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Offensichtlich ist M=F.
F hat auch nach 10 ironischen Postings nicht bemerkt, wie Absurd seine Frage nach dem vom VM boshaft verschwiegenen Tod des Vormieters in der Wohnung war.
Ggf. ist der Mieter davon ausgegangen, die Wohnung habe Selbstreinigungskräfte- _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 07.07.05, 07:30 Titel: |
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Susanne hat folgendes geschrieben:: |
Ggf. ist der Mieter davon ausgegangen, die Wohnung habe Selbstreinigungskräfte- |
Vielleicht dachte er auch, der Geist des Toten putzt ein wenig  |
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Melanie FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 298 Wohnort: Hessen in de Pampa
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Verfasst am: 07.07.05, 08:57 Titel: |
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Zitat: | Vielleicht dachte er auch, der Geist des Toten putzt ein wenig |
Na dann hätte ja der VERMIETER nen Kündigungsgrund!
Das wäre erstens Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters, und zweitens Schwarzarbeit!
Huibuuh  _________________ manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären..... |
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