Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - PKV zahlt Ostheopathen nicht
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

PKV zahlt Ostheopathen nicht

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Aarson
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 10:57    Titel: PKV zahlt Ostheopathen nicht Antworten mit Zitat

Hallo an die Experten,

mal angenommen aufgrund eines Unfalls verordnet der Arzt osthoepathische Heilbehandlungen. Diese werden von der privaten Kasse nicht erstattet mit dem Argument der Behandler rechnet nicht nach Gebührenziffern ab. Wenn ein Arzt oder HP diese gleichen Behandlungen durchgeführt hätte, dann würde es erstattet aber nicht die von einem Ostoepathen.

Welche Möglichkeiten gibt es die Behandlungen erstattet zu bekommen?

Danke für Antworten
Aarson
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Meinung nach gar keine. Es wird immer nach der GOÄ (Gebührenverordnung für Ärzte) abgerechnet. Das steht wohl auch so in den Bedingungen... Und wenn dieser Osteopath das nicht macht, weiß ich nicht, wie deine PKV das erstatten soll...?
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 15:52    Titel: Re: PKV zahlt Ostheopathen nicht Antworten mit Zitat

Aarson hat folgendes geschrieben::
Welche Möglichkeiten gibt es die Behandlungen erstattet zu bekommen?

Verlangen Sie eine ordnungsgemässe Rechnung gemäss GOÄ.
Wenn Ihnen diese vorliegt, reichen Sie sie zur Prüfung und Erstattung bei Ihrer Krankenversicherung ein.
Solange halten Sie am besten die Zahlung zurück, damit Sie noch ein Druckmittel in der Hand haben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 23:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn altertnative Heilmethoden nicht mitversichert sind laut Tarif, dann erstattet der Versicherer auch keine Leistungen.Da spielt die GOÄ auch nicht die entscheidende Rolle sondern die Tarifaussagen der Versicherungsgesellschaft. Lassen Sie das mal durch einen unabhängigen Berater gegenprüfen. Ich glaube jedoch die Aussage der Versicherung ist Bedingungskonform.
Grüße Thom
_________________
WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.