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Verfasst am: 06.07.05, 13:39 Titel: Unglaublich aber wahr! Wer weiß Rat?
Gestern benachrichtigte uns unsere Bank, daß gegen einen von uns ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß vorliegt und sie sich deshalb gezwungen sieht, alle unsere Konten zu sperren. Alle Anfang des Monats fälligen Abbuchungen wurden mangels Deckung storniert, das Konto gesperrt und die am Monatsende ausgezahlten Renten ebenfalls.
Was können wir tun?
Gegen uns liegt keine Zwangsvollstreckung vor. Alles, was wir mit der Person auf dem Pfändungsbeschluß gemeinsam haben ist der gleiche Name. Weder die Adresse noch das Geburtsdatum stimmt. Die beigefügte Telefonnr. der Bank ist laufend bestzt. Ein Band verweist darauf, sein Anliegen in Form eines Faxes vorzutragen. Die andere Möglichkeit, mit der Bank Kontakt aufzunehmen ist entweder die Unterhaltung mit einem Computer oder über postalische Schriftform.
Dies ist bereits das zweite Mal, daß die Bank einen Pfändungsbeschluß für unser Konto akzeptiert, ohne die persönlichen Daten des Girokontos mit denen auf dem Beschluß zu vergleichen. Das Amtsgericht rät, Beweis zu erbringen (!!!) daß nicht wir die Schuldner sind und ansonsten einen Anwalt aufzusuchen.
Wir können es nicht fassen!!! Wer weiß Rat! Am liebsten würden wir die Bank verklagen. Wenn wir hier die Möglichkeit der Schadenersatzforderungen wie in den USA hätten, würden die sich das nicht mit uns erlauben.
Das Amtsgericht rät, Beweis zu erbringen (!!!) daß nicht wir die Schuldner sind
lol na die sind ja lustig... Wie soll den A beweisen das sie B nicht x€ schuldet. Das ist imho unmöglich...
Ich kann ja auch nicht beweisen das ich niemanden ermordet habe...
Sie vergessen, dass ein solcher Post nicht wirkliche Geschehnisse widergibt, sondern immer die gefärbte Pespektive des Erzählers. Dazu kommt, dass man erst einmal interpretieren sollte , was gemeint ist.
Das zuständige Gericht benötigt entweder einen klaren Beleg, dass es sich um eine Verwechslung handelt. Was soll es denn auch sonst machen? Einem Pfändungs- und ÜBerweisungsbeschluss gehen umfangreiche Verfahrensschritte voraus. Da kann man schlecht alles hinwerfen und auf die Rechte der anderen Betroffenen spucken, nur weil jemand anruft und rumheult "das muss ein Fehler sein". Auf die Idee sind auch schon anderer gekommen.
Also: Nachweis dafür. Oder - wie gesagt: Anwalt. Denn der hilft nicht nur bei einem Behördenfehler, sondern eben auch, wenn der Beschluss den richtigen Getroffen hat und nun dagegen rechtlich vorgegangen werden muss. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Wenn sie schon wiederholt das Opfer des selben Gerichts geworden sind, klagen sie mal auf Unterlassung, vielleicht bringts ja was... _________________ Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst
Nun haben wir dem Gericht nichts 'vorgeheult' was nicht der Wahrheit entspricht.
Das möchte ich hiermit klarstellen! . Es ist immer anders, so lange es einem nicht selbst betrifft.
Wenn dies aber bereits die Einstellung von Forumsmitgliedern ist, was kann ein Betroffener dann von 'berufenen' Stellen erwarten.
Zuletzt bearbeitet von wizard44 am 06.07.05, 16:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
Zitat:
Einem Pfändungs- und ÜBerweisungsbeschluss gehen umfangreiche Verfahrensschritte voraus. Da kann man schlecht alles hinwerfen und auf die Rechte der anderen Betroffenen spucken, nur weil jemand anruft und rumheult "das muss ein Fehler sein". Auf die Idee sind auch schon anderer gekommen.
Sehr umfangreich können die ja nicht gewesen sein wenn nicht einmal das Geburtsdatum und die Adresse stimmen!
Sehr umfangreich können die ja nicht gewesen sein wenn nicht einmal das Geburtsdatum und die Adresse stimmen!
Auf diesen Sachverhalt sollten Sie Ihre Bank sofort schriftlich hinweisen (vorab per Fax und per Brief). Wenn die bei der Bank nicht völlig bescheuert sind, werden sie bei nicht übereinstimmender Anschrift und Geburtsdatum, also lediglich Namensgleichheit, die Kontosperre wieder aufheben und den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss mit einem entsprechenden Vermerk wieder an das Gericht zurücksenden.
M.E. ist das hier kein Fehler des Gerichtes, sondern der Bank!
Wenn die Bank hier schlampig gearbeitet hat (und danach sieht es aus), steht Ihnen natürlich Ersatz für den tatsächlich entstandenen Schaden zu.
Abgesehn davon, dass in der Regel weder ein Urteil / Vollstreckungsbescheid noch ein hierauf ergehender Pfändungs- und Überweisungsbeschluss das Geburtsdatum des Schuldners trägt sehe ich hier das Problem nicht so ganz. Das Gericht erläßt aufgrund eines Titels einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen den Titelschuldner mit dem Konten gepfändet werden. Im allgemeinen prüft das Gericht die Parteiidentität, d.h. stimmt die Person aus demTitel mit dem aus dem Antrag des Gläubiger, ist dort die selbe Adresse angegeben gibt es keinen Grund für das Gericht den Antrag diesbezüglich zu bemängeln. Das Gericht hat aber nicht zu prüfen ob die zu pfändende Forderung (die Konten) überhaupt besteht. In diesem Fall hat die Bank den Fehler begangen. Sie hätte die Konten nicht sperren dürfen, da der Schuldner im PFÜB nicht identisch mit ihrem Kunden ist.. Der Beschluss des Amtsgerichts scheint nicht falsch zu sein, die Bank verhält sich jedoch falsch. Ich sehe für das Vollstreckungsgericht direkt keine Handhabe den Beschluss aufzuheben. Wenn der eigentliche Schuldner bei der Bank keine Konten hat geht der Beschluss ins leere. Deshalb ist der Rat des Amtsgerichts richtig einen Anwalt einzuschalten wenn die Bank nicht von sich aus handeln will.
Nun haben wir dem Gericht nichts 'vorgeheult' was nicht der Wahrheit entspricht.
Vielleicht das ich das hiermit klarstellen. Es ist immer anders, so lange es einem nicht selbst betrifft.
Wenn dies aber bereits die Einstellung von Forumsmitgliedern ist, was kann ein Betroffener dann von 'berufenen' Stellen erwarten.
Ich habe heute echt keinen Nerv mehr für dieses Herumgeschwafel.
Also hier ein paar Fakten für Sie:
1. Lesen Sie die Forenregeln. Das ist kein Forum für individulle Rechtsberatung, die ist nämlich gesetzlich aus gutem Grund verboten.
2. DASS Sie ein Problem haben, und WAS sie daraus machen, ist nicht das Gleiche.
Nur weil - unterstellen wir mal es sei so - aufgrund eines Fehlers Ihr Konto gepfändet wurde, führt das noch nicht dazu, dass Sie zum Mittelpunkt des Universums werden. Und genauso wenig ist das eine Erlaubnis, das Gehirn auszuschalten, sich auf den Rücken zu rollen und zu jammern, weil sich Ihr Problem nicht von alleine löst.
Wenn Sie genau da gleiche Problem schon einmal hatten, kann es doch nicht so überraschend sein. Wie hat es sich also damals gelöst?
Zitat:
Gestern benachrichtigte uns unsere Bank, daß gegen einen von uns ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß vorliegt und sie sich deshalb gezwungen sieht, alle unsere Konten zu sperren. Alle Anfang des Monats fälligen Abbuchungen wurden mangels Deckung storniert, das Konto gesperrt und die am Monatsende ausgezahlten Renten ebenfalls.
Was können wir tun?
Sich ein neues Konto besorgen?
Ist ja nicht so, als ob das das Erste mal wäre, dass Ihr Konto zu Unrecht gesperrt wurde. Entweder Sie haben also beim letzten Mal bereits einen zufriedenstellenden Weg gefunden, Die Sache zu lösen, oder Sie waren zu inkonsequent, um zu wechseln.
Zum Rechtsanwalt gehen?
Überraschung! Das hat Ihnen das Gericht ja bereits angetragen. Sie haben ein Rechtsproblem. Spätestens nachdem das das erste Mal passiert ist, haben Sie ja sicher eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen?
Zitat:
Gegen uns liegt keine Zwangsvollstreckung vor. Alles, was wir mit der Person auf dem Pfändungsbeschluß gemeinsam haben ist der gleiche Name. Weder die Adresse noch das Geburtsdatum stimmt. Die beigefügte Telefonnr. der Bank ist laufend bestzt. Ein Band verweist darauf, sein Anliegen in Form eines Faxes vorzutragen. Die andere Möglichkeit, mit der Bank Kontakt aufzunehmen ist entweder die Unterhaltung mit einem Computer oder über postalische Schriftform.
Keine Bank hat nur eine Telefonnummer. Und sie hatten das Problem auch schonmal. Was haben Sie damals daraus gelernt?
Zitat:
Wir können es nicht fassen!!!
Dann gehen Sie zu jemandem, der es erfassen kann! Das kann doch nicht so schwer zu verstehen sein?
Zitat:
Wer weiß Rat! Am liebsten würden wir die Bank verklagen.
Ja ÜBERRASCHUNG! Dann tun Sie das doch! Was denn sonst? Entweder es war: ein Bankenfehler -dann verklagt man die Bank. Ein Fehler des Gerichts - dann verklagt man das Gericht! Der eigene Fehler - das darf Ihnen dann der Anwalt beibringen. Der bekommt immerhin ein "Schmerzensgeld" dafür.
Ein Gericht kann auch nicht einfach willkürlich eine Bank zur Korrektur zwingen, wenn diese versehentlich das falsche Konto sperrt. Auch eine Bank hat Grundrechte.
Zitat:
Wenn wir hier die Möglichkeit der Schadenersatzforderungen wie in den USA hätten, würden die sich das nicht mit uns erlauben
Wie schön, dass Sie über das amerikanische Schadenersatzrecht so gut Bescheid wissen, aber seltsamerweise vom deutschen Recht....nicht.
Fazit:
Stufe (1) Anrufen, aufklären, entsperren lassen. Oder eben hinnehmen, aber dann auch bitte nicht andere nerven.
Wenn nicht (1) : (2) Rechtsanwalt nehmen oder allein die Bank auf Korrektur verklagen.
Es sei denn, es würde sich herausstellen, dass es ein Gerichtsfehler ist. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Seit 24 Stunden warten wir auf eine Antwort der Bank auf das Fax, das wir gestern mittag, nach vergeblichem Bemühen, einen telefonischen Kontakt herzustellen, geschickt haben, bislang ohne Erfolg.
Heute nachmittag verlor ich dann endgültig die Geduld und habe mit den Durchwahlnummern der Pfändungsstelle der Bank 'herumgespielt' indem ich auf- und absteigende Nummern anwählte. Ich hatte Glück und fand einen hilfsbereiten Bankmitarbeiter.
Dann habe ich den Antragsteller des Beschlusses angerufen.
Was habe ich erreicht? Zwei fadenscheinige Entschuldigungen und daß unser Konto in drei Tagen 'freigeschaltet' ist und wir über unsere Renten wieder verfügen können.
Nach all den Aufregungen ist uns ist nicht nach Lachen zumute. Wir sind überzeugt, daß wir kein Einzelfall sind.
Das Vetrauen in die Bank ist unwiederbringlich dahin. Wir werden wechseln.
Wir werden dieses Forum wieder verlassen, um anderen Leuten nicht zu nerven mit unserem Gejammere.
Seit 24 Stunden warten wir auf eine Antwort der Bank auf das Fax, das wir gestern mittag, nach vergeblichem Bemühen, einen telefonischen Kontakt herzustellen, geschickt haben, bislang ohne Erfolg.
Heute nachmittag verlor ich dann endgültig die Geduld und habe mit den Durchwahlnummern der Pfändungsstelle der Bank 'herumgespielt' indem ich auf- und absteigende Nummern anwählte. Ich hatte Glück und fand einen hilfsbereiten Bankmitarbeiter.
Dann habe ich den Antragsteller des Beschlusses angerufen.
Was habe ich erreicht? Zwei fadenscheinige Entschuldigungen und daß unser Konto in drei Tagen 'freigeschaltet' ist und wir über unsere Renten wieder verfügen können.
Nach all den Aufregungen ist uns ist nicht nach Lachen zumute. Wir sind überzeugt, daß wir kein Einzelfall sind.
Das Vetrauen in die Bank ist unwiederbringlich dahin. Wir werden wechseln.
Wir werden dieses Forum wieder verlassen, um anderen Leuten nicht zu nerven mit unserem Gejammere.
Ich verstehe Sie schlichtweg nicht. Was erwarten Sie? Solange Sie untätig bleiben in so einer Situation, wie sollte sich das Ganze denn lösen? Wenn Schäden entstanden sind durch einen derartigen Fehler - erwarten Sie, dass die irgendwann durch "göttliche Gerechtigkeit" wieder ausgeglichen werden?
Das was Sie heute gemacht haben, war schon viel früher möglich. Sich bei Problemen hinzusetzten, mit dem Schicksal zu hadenr und die Schuld bei anderen zu suchen bringt nichts. Denn es löst das Problem nun einmal nicht. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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