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Das sollte alles da geregelt sein, wo das unentgeltliche Wohnrecht zugesichert wurde (notarieller Vertrag?). _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
nein, im vetrag wurde seitens des erblassers nur das unentgeltliche wohnrecht eingeräumt;
...im netz habe ich gelesen dass dann nur die tatsächlichen verbrauchskosten zu zahlen wären und nicht alle umlegungsfähigen Kosten..
was ist denn konkret dann zu zahlen wenn keine regelung vorliegt?
welche kosten können A von B in rechnung gestellt werden??
Alle vorgenannten Kosten zählen zu den Verbrauchskosten.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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