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Verfasst am: 06.07.05, 18:36 Titel: Darf dieser Anwalt den Fall annehmen?
Person geht zu einem Anwalt und läßt sich bezüglich einer Klage gegen Person B beraten. Nun nimmt Person A einen anderen Anwalt um diese Klage durchzuführen. Kann Person B den damaligen Anwalt von Person A nehmen um gegen Person A einen Prozeß zu führen?
Man muß bedenken, das bei dem ersten Anwalt den Person A hatte bereits eine Strategie besprochen wurde um gegen Person B vorzugehen. Wenn nun Person B genau diesen Anwalt nimmt ist das wohl ein Nachteil für Person A obwohl Schweigepflicht besteht. Darf dieser damalige Anwalt von Person A Person B als Mandant nehmen?
Verfasst am: 06.07.05, 21:12 Titel: Re: Darf dieser Anwalt den Fall annehmen?
marc10 hat folgendes geschrieben::
Person geht zu einem Anwalt und läßt sich bezüglich einer Klage gegen Person B beraten. Nun nimmt Person A einen anderen Anwalt um diese Klage durchzuführen. Kann Person B den damaligen Anwalt von Person A nehmen um gegen Person A einen Prozeß zu führen?
Man muß bedenken, das bei dem ersten Anwalt den Person A hatte bereits eine Strategie besprochen wurde um gegen Person B vorzugehen. Wenn nun Person B genau diesen Anwalt nimmt ist das wohl ein Nachteil für Person A obwohl Schweigepflicht besteht. Darf dieser damalige Anwalt von Person A Person B als Mandant nehmen?
Wenn es sich um dieselbe Angelegenheit handelt, darf der Anwalt B nicht vertreten. Vertritt er B trotzdem, macht er sich strafbar.
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