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Verfasst am: 06.07.05, 16:33 Titel: Lohnpfändung und Kontopfändung desselben Gläubiger nach VU
In einem laufenden Prozess zur Ermittlung des Unterhalts für ein volljähriges Kind wurde, durch die Firstversäumnis des Anwalt, durch das Gericht ein Versäumnisurteil erlassen. Der Gläubiger hat sofort einen Titel und die Pfändung veranlasst.
Nun wird sowol der Lohn gepfändet, als auch das Konto, auf das der Lohn durch den Arbeitgeber einbezahlt wird, gesperrt.
Der Schuldner hat somit keinerlei Möglichkeit, seinen Unterhalt zu bestreiten.
Was ist mit dem Selbstbehalt, zumal im Haushalt des Schuldners ein weiteres volljähriges Kind lebt?
Kann der Schuldner die Freistellung seines Selbstbehaltes beantragen?
Wenn ja, welche Stelle ist zuständig?
Der Anwalt meint, die Rücknahme der Pfändung ginge, sobald eine Bürgschaft der Bank (über eine horrende Summe) vorliegen würde.
Welche Bank gibt einem Kunden eine Bürgschaft, wenn das Konto gepfändet wird?
Da beisst sich die Katze in den Schwanz!
Gibt es einen Ausweg?
Ist es ratsam, den Anwalt zu wechseln, zumal bereits im laufenden Prozess häufiger Fristen versäumt, falsche Aussagen getroffen und in den Schriftsätzen Kopien vergessen wurden?
Verfasst am: 06.07.05, 16:42 Titel: Re: Lohnpfändung und Kontopfändung desselben Gläubiger nach
Leonie2902 hat folgendes geschrieben::
Wenn ja, welche Stelle ist zuständig?
Zuständig ist des Amtsgericht welches die Pfändungen veranlasst hat. Für das Konto ist ein Antrag nach § 850 k ZPO zu stellen. Näheres kann Ihnen das Gericht mitteilen. Rufen Sie vorher da an und erkundigen Sie sich was die alles an Unterlagen sehen wollen. Nur nebenbei, machen Sie nicht den Fehler den Selbstbehalt nach der Düsseldorfer Tabelle oder der Pfändungstabelle mit dem Betrag gleichzusetzen den Ihnen das Vollstreckungsgericht belassen wird. Der Selbstbehalt bei einer Unterhaltspfändung wird durch das Gericht nach billigem Ermessen festgesetzt und entspricht im allgemeinem weder dem familienrechtlichen Behalt noch dem normalen Pfändungsfreibetrag nach der Pfändungstabelle.
Verfasst am: 06.07.05, 16:46 Titel: Re: Lohnpfändung und Kontopfändung desselben Gläubiger nach
Leonie2902 hat folgendes geschrieben::
In einem laufenden Prozess zur Ermittlung des Unterhalts für ein volljähriges Kind wurde, durch die Firstversäumnis des Anwalt, durch das Gericht ein Versäumnisurteil erlassen. Der Gläubiger hat sofort einen Titel und die Pfändung veranlasst.
Nun wird sowol der Lohn gepfändet, als auch das Konto, auf das der Lohn durch den Arbeitgeber einbezahlt wird, gesperrt.
Der Schuldner hat somit keinerlei Möglichkeit, seinen Unterhalt zu bestreiten.
warum nicht? Weil er keinen Freigabeantrag stellt? Weil ihm sein Anwalt das nicht gesagt hat wie das geht?
Leonie2902 hat folgendes geschrieben::
Was ist mit dem Selbstbehalt, zumal im Haushalt des Schuldners ein weiteres volljähriges Kind lebt?
Kann der Schuldner die Freistellung seines Selbstbehaltes beantragen?
was steht denn im Pfändungsbeschluss?
Leonie2902 hat folgendes geschrieben::
Wenn ja, welche Stelle ist zuständig?
das Amtsgericht (Vollstreckungsgericht). Und zwar das, welches den Beschluss erlassen hat.
Leonie2902 hat folgendes geschrieben::
Der Anwalt meint, die Rücknahme der Pfändung ginge, sobald eine Bürgschaft der Bank (über eine horrende Summe) vorliegen würde.
jo, so stehts bestimmt auch im Urteil.
Leonie2902 hat folgendes geschrieben::
Welche Bank gibt einem Kunden eine Bürgschaft, wenn das Konto gepfändet wird?
eine Bank bei der der Kunde einen horrenden Betrag als Sicherheit hinterlegt macht das bestimmt.
Leonie2902 hat folgendes geschrieben::
Da beisst sich die Katze in den Schwanz!
Gibt es einen Ausweg?
Ist es ratsam, den Anwalt zu wechseln, zumal bereits im laufenden Prozess häufiger Fristen versäumt, falsche Aussagen getroffen und in den Schriftsätzen Kopien vergessen wurden?
Wenn du dich schlecht beraten fühlst wird da wohl kein Weg dran vorbeiführen.
Der Anwalt ist wohl nicht sonderlich interessiert am Fall selbst und am Mandanten, sonst hätte er doch den Hinweis auf die Möglichkeit des Freigabeantrags bereits gegeben, und ich müsste mir nicht auf diesem Weg diese Information holen!
Vielen Dank für die Hilfe!
Und - gibt es für Juristen eigentlich eine "Prüfungsstelle"?
Mediziner verlieren bei Fehlern ihre Zulassung, Hotels und Gäststätten die Konzession -
und ein Anwalt?
Der Anwalt ist wohl nicht sonderlich interessiert am Fall selbst und am Mandanten, sonst hätte er doch den Hinweis auf die Möglichkeit des Freigabeantrags bereits gegeben, und ich müsste mir nicht auf diesem Weg diese Information holen!
Vielen Dank für die Hilfe!
Und - gibt es für Juristen eigentlich eine "Prüfungsstelle"?
Mediziner verlieren bei Fehlern ihre Zulassung, Hotels und Gäststätten die Konzession -
und ein Anwalt?
Der muss sich ggf. vor dem Ehrengericht verantworten.
Und ja, es gibt da einige Pfeifen unter den Anwälten, meine Eltern hatten mal einen Prozess gegen eine Heizungsfirma bei der die Gegenseite von einem Alkoholiker vertreten wurde. Entsprechhend wirr waren manche Schiftsätze und entsprechend dürftig war auch das Ergebnis.
Dann hatte ich mal mit einem Anwaltsnotar zu tun (Grundstückskaufvertrag, DDR-Rückübertragungsanspruch, Erbengemeinschaft - recht komplizierte Sache), der immer etwas länger gebraucht hat weil er niccht mehr so ganz genau wusste unter welcher Suchmethode er die AKte abgelegt hat, irgendwann platzte mir der Kragen und ich hab. mal etwas deutlicher nachgefragt wie es denn mit der Auszahlung des Kaufpreises aussieht.
Er hat ausgezahlt, einen Monat später hat dann das Gericht die Eigentumsumschreibung abgelehnt.
Daß Mediziner bei Fehlern die Zulassung verlieren, das ist die Lachnummer schlechthin!
Hahahahahahahhhhhhhh!!!!
Dann hätten wir kaum mehr welche in Deutschland.
Also: da muß es schon sehr grob gewesen sein, der Fehler und dann muß man denen das immer noch beweisen und dazu braucht man Gutachter, die ihrerseits Mediziner sind und unter Kollegen haut man sich selten in die Pfanne!
Bis ein Hotel oder Gaststätte die Konzession verliert, das dauert auch lange bzw. es müssen schon richtige Hämmer vorliegen, Fehler machen die jeden Tag (Rumpsteak medium bestellt, well done geliefert ist ein Fehler, deshalb verliert man vielleicht auf Dauer den Gast, aber nicht die Konzession)
Anwälte haften natürlich für deren Fehler, die man ihnen aber erstmal nachweisen muß.
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