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Mahnbescheid wärend Abwesenheit ?

 
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ninjaka
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 22:22    Titel: Mahnbescheid wärend Abwesenheit ? Antworten mit Zitat

Hallo,
kann mir ein Mahnbescheid wärend meiner Abwesenheit ( Urlaub ) zugestellt werden ? Muss die Zustellung nicht vom Empfänger unterzeichent werden ?
Was kann man noch tun wenn die Einspruchs-/ Wiederspruchsfrist wegen der längeren Abwesenheit verstrichen ist ?
Danke und Gruß,
Jürgen
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

Bei gerichtlichen Zustellungen reicht Einwurf in den Briefkasten. Sollte man wegen Urlaubs eine Frist verpassen, ist in der Regel ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich (sollte man einen Anwalt machen lassen). Inwieweit das beim Mahnbescheid geht, müßte man in der ZPO nachsehen. Beim Mahnverfahren reicht es aber auch noch, gegen den Vollstreckungsbescheid vorzugehen, vorher passiert eh nichts (unter Umständen dann aber sofortige Vollstreckung).

Wer allerdings für 3 Monate nach Übersee geht, dem kann es schon passieren dass zwischenzeitlich das gesamte Verfahren durchgelaufen ist und anschließend das Konto leergepfändet wurde, deshalb vielleicht auch noch die Kreditkarte gesperrt wird. Unangenehm wenn man dann in Sydney das Rückflugticket damit zahlen will. Bei einer sehr langen Abwesenheit wäre die Fristversäumnis allerdings nicht mehr unverschuldet, falls man die Regelung des Posteingangs nicht veranlaßt hatte, etwa durch einen Vertrauten. Als Faustregel gilt hier: wer länger als 6 Wochen weg ist, muß sich darum kümmern
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