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Zivi baut Unfall: Wessen Versicherung kommt auf?

 
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Hudson
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 18:30    Titel: Zivi baut Unfall: Wessen Versicherung kommt auf? Antworten mit Zitat

Frage

Ein Zivi, tätig in einem Altenwohnheim, fährt während der Dienstzeit zur amtsärztlichen Untersuchung, die bei jedem neuen Zivi gemacht werden muss. Er fährt vormittags vom Altenwohnheim mit seinem Privatauto los und verursacht (wie gesagt: alles während der Dienstzeit und zur Untersuchung musste er) beim Wenden einen Schaden an einem anderen Auto sowie an seinem Privatauto. Personen kamen nicht zu Schaden.

Zählt dies als Wegeunfall? Muss hier die Versicherung des Altenwohnheims zahlen? Wer zahlt für wessen Schaden?

Würde mich über Antworten freuen Smilie
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Thom
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Das zahlt die Kfz Haftpflicht des verursachenden Fahrzeuges. Wie und wobei es benutzt wurde spielt dabei keine Rolle. Ausgleichszahlungen des Arbeitgebers müssten vertraglich geregelt sein, haben aber nichts mit der Haftung laut stvg zu tun.
Grüße Thom
_________________
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

Thom hat folgendes geschrieben::
Ausgleichszahlungen des Arbeitgebers müssten vertraglich geregelt sein, haben aber nichts mit der Haftung laut stvg zu tun.


Nein, bei einem Arbeitnehmer ergeben sich diese "Ausgleichszahlungen" aus dem Prinzip der Risikoverteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wie sie durch das BAG entwickelt wurde.

Hier existiert allerdings weder ein Arbeitgeber noch ein Arbeitnehmer und auch kein Vertrag, da es um Zivildienst geht. Da könnte - unter Umständen - der Bund als Dienstherr haften. Das ist aber ein weites Feld.
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Thom
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

Na wie gesagt, FM, das wissen wir nicht. Ich habe da schon die seltsamsten Sondervereinbarungen gesehen. Aber wie gesagt davor steht die Haftung des KFZ Versicherers der in jedem Fall aufkommen muss. Oder liege ich da falsch?
Späte Grüße Thom
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 00:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das erstmal die Kfz-Haftpflicht zahlen muß (und nur das interessiert den Geschädigten), ist schon richtig.
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Astrid69
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.12.2004
Beiträge: 608
Wohnort: Magdeburg

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 06:22    Titel: Re: Zivi baut Unfall: Wessen Versicherung kommt auf? Antworten mit Zitat

[quote="HudsonZählt dies als Wegeunfall? Muss hier die Versicherung des Altenwohnheims zahlen? Wer zahlt für wessen Schaden?[/quote]

Als Wegeunfall zählt das schon. Wenn aber der Zivi keinen Personenschaden davon getragen hat, zahlt die Versicherung des Altenwohnheims (= Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) bzw. der Bund nix. Sachschäden sind darüber nicht zu erstatten.

Also bleibt Haftpflicht und Versicherung des Zivis.

Gruß
Astrid
_________________
Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Sunrabbit
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 890

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 07:42    Titel: Antworten mit Zitat

Des weiteren würde ich mal in Frage stellen ob das eine dienstlich angeordnete Fahrt war oder es nicht eigentlich alleine Sache des Zivis war diese Untersuchung zu absolvieren und er freundlicher Weise dafür von dem Altenheim freigestellt wurde. Das Altenheim braucht natürlich diese Untersuchung damit der Zivi voll eingesetzt werden kann, allerdings als Vorraussetzung für die Stelle dort, die Fahrt ist ja nicht Teil seiner Pflichten im Altenheim. Wegeunfall ja, und ich glaub man kann die Kosten dann bei der Steuererklärung ansetzen. Aber das Altenheim sehe ich überhaupt nicht in der Pflicht.
_________________
Gruß,
Sunrabbit

Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
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