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cats8
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.07.2005
Beiträge: 14
Wohnort: Essen

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 20:18    Titel: Garten Antworten mit Zitat

Hallo,
wir bewohnen eine Einliegerwohnung mit kleinem Garten und Terrasse.An unsere Terrasse grenzt ein weiteres Grundstück,das unser Vermieter völlig vergammeln läßt.Optik,Geruchsbelästigung und Ungezieferbefall ist mittlerweile unzumutbar.Angebot von uns das Grundstück zu säubern wurde abgelehnt.Nun haben wir dem Vermieter eine Frist gesetzt.Können wir selbst eine Firma beauftragen oder kann uns der Vermieter wegen Hausfriedensbruch belangen?


schnelle Antwort wäre toll

Danke

Andrea Traurig
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FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

Sie haben auf einem fremden nicht angemieteten Grundstück nichts verloren. Ggf. können Sie über Mietminderung den VM zum Handeln bekommen.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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jmiernik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso Mietminderung? Die Belästigung kommt doch von einem anderem Grundstück, das nur zufällig der gleichen Person gehört.
Das Ordnungsamt anschreiben, wenn Sie sich von dem Nachbargrundstück so belästigt fühlen, wäre auch eine Möglichkeit.
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Silke7
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

Mietminderung müsste okay sein, schließlich kann M auch die Miete mindern, wenn auf dem Nachbargrundstück gebaut wird, also warum nicht wenn die Belästigung die Wohnqualität mindert?!

Gruß,
Silke7
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

Beim Bauen kann die Miete gemindert werden wegen dem Lärm der dort entsteht und nicht alleine aufgrund der Tatsache es befindet sich dort eine Baustelle. Ebenso kann hier nur gemindert werden wenn die Wohnqualität beeinträchtigt ist. Optik dürfte kein Minderungsgrund sein bleiben noch Ungezieferbefall und Geruchsbelästigung. Ungezieferbefall dürfte nur zur Minderung taugen wenn die Wohnung oder der Garten direkt betroffen sind. Bleibt also nur noch die Geruchsbelästigung, hiermit kann evtl. eine Mietminderung vorgenommen werden. Es kommt allerdings wie immer auf den Einzelfall an. Fazit Mietminderung vielleicht möglich.

Aber von einer Mietminderung geht das Problem nicht weg, der Weg über das Ordnungsamt scheint mir hier der bessere zu sein. Jedenfalls sollte das als erstes Versucht werden.

Wohnt zufällig der VM mit in dem Haus und es handelt sich um ein 2 Familienhaus?
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