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@yasha: Guckst du §573 BGB. Die Frage ist nur, ob Mieterschutz besteht oder nicht, siehe dazu §549 BGB.
Öhm in §573 steht es so drinnen:
Zitat:
§ 573Ordentliche Kündigung des Vermieters
(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.
(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
...
(3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind.
Wenn ein VM nicht mehr mit einem Mieter klarkommt sollte theoretisch das Vertrauchensverhältnis zerbrochen sein...
Das wäre nach (1) ein berechtiges Interesse den MV nicht fortzusetzen (auf diesen Fall hier bezogen) (2) defininiert nur was insbesondere berechtige Gründe sind, aber nicht nur die einzig möglichen
Dadurch ergibt sich die Frage ob der VM mit einem berechtigeten Interesse kündigen kann, und ob der VM ev. selber in der WG wohnt da ja dann die Sonderregelung greifen sollte ... _________________ Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst
Wenn ein VM nicht mehr mit einem Mieter klarkommt sollte theoretisch das Vertrauchensverhältnis zerbrochen sein...
Das wäre nach (1) ein berechtiges Interesse den MV nicht fortzusetzen (auf diesen Fall hier bezogen)
Und praktisch entscheidet das immer noch ein Richter und nicht Sie.
Servicer hat folgendes geschrieben::
Die meisten Antworten sind unbrauchbar.
Dieser Meinung schließe ich mich an. _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
Wenn ein VM nicht mehr mit einem Mieter klarkommt sollte theoretisch das Vertrauchensverhältnis zerbrochen sein...
Das wäre nach (1) ein berechtiges Interesse den MV nicht fortzusetzen (auf diesen Fall hier bezogen)
Und praktisch entscheidet das immer noch ein Richter und nicht Sie.
Servicer hat folgendes geschrieben::
Die meisten Antworten sind unbrauchbar.
Dieser Meinung schließe ich mich an./
Ich habe nie geschrieben das ich das entscheide, nur wenn man den Grund glaubwürdig als VM vorbringt hätte dieser gute Chancen vor Gericht damit durchzukommen...
Deswegen kam auch ein theoretisch ! Das praktisch der Richter entscheidet, sollte es soweit kommen ist denke ich jedem klar! (Naja ich will ja nicht wie sie Vermutungen/Vorwürfe über andere machen deswegen ergänzen sie bitte beim lesen ein "fast jedem klar"
Allerdings sollten sie schon auf alles eingehen und nicht nur ausdem Gesamtkontext gerissene Fetzen.
---------------------------------
zu ihrem Fett markierten:
Ah Selbsterkenntnis ist der 1. Weg der Besserung.... _________________ Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst
Zuletzt bearbeitet von yasha am 07.07.05, 09:48, insgesamt 2-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 298 Wohnort: Hessen in de Pampa
Verfasst am: 07.07.05, 09:47 Titel:
VORSICHT!
Es handelt sich hier um ein WG-Zimmer!
Ich gehe mal frech davon aus das es teilmöbliert oder komplett möbliert ist????
Dann gilt nämlich eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende, und zwar grundlos!!! _________________ manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären.....
@yasha: Da Sie in diesem Thread schon so viel Blödsinn geschrieben haben, verschwende ich nicht meine Zeit damit, alles zu kommentieren, was Sie da so schreiben.
@Melanie: Das kommt auch drauf an, wer mit wem genau welchen Vertrag geschlossen hat... Vielleicht ist der Fragesteller Hauptmieter, Untermieter, Mitmieter und vielleicht ist es möbliert oder sonstwas? Weiß man alles nicht. _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
@yasha: Da Sie in diesem Thread schon so viel Blödsinn geschrieben haben, verschwende ich nicht meine Zeit damit, alles zu kommentieren, was Sie da so schreiben.
@Melanie: Das kommt auch drauf an, wer mit wem genau welchen Vertrag geschlossen hat... Vielleicht ist der Fragesteller Hauptmieter, Untermieter, Mitmieter und vielleicht ist es möbliert oder sonstwas? Weiß man alles nicht.
LOL
Wenn sie mir den Blödsinn (am besten per PN) erklären würden wäre ich Ihnen sehr verbunden....hier werde ich ab jetzt auf solche Sachen nicht mehr eingehen sofern sie nicht zum Thema passen (Sie mögen es wohl nicht wenn man Ihnen einen Fehler aufzeigt)
Solche Sachen werden per PN erledigt! _________________ Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst
[quote="flo2
@Melanie: Das kommt auch drauf an, wer mit wem genau welchen Vertrag geschlossen hat... Vielleicht ist der Fragesteller Hauptmieter, Untermieter, Mitmieter und vielleicht ist es möbliert oder sonstwas? Weiß man alles nicht.[/quote]
Doch, weiß man.
Wenn man den vom Fragesteller verlinkten Thread liest, kann man feststellen, daß er Untermieter ist.
Und auch ich bin von einer 14tägigen KF zum Monatsende ausgegangen.
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 298 Wohnort: Hessen in de Pampa
Verfasst am: 07.07.05, 11:03 Titel:
Zitat aus früherem Beitrag:
Zitat:
Ich wohne seit April diesen Jahres in einer WG-Wohnung zur Untermiete. (Vermieter wohnen im gleichen Haus)
Wenn das Zimmer nun auch noch möbliert oder teilmöbliert ist (wovon ich aufgrund der Küfrist des VM´s ausgehe), dann ist die Kündigung 14 Tage zum Monatsende gesetzlich gerechtfertigt!
Und die Moral von der Geschicht
Bevor man mit Kanonen (100% Mietminderung) auf Spatzen schießt, sollte man sich erst einen Waffenschein holen (kostenpflichtige Rechtsberatung), statt auf Anraten von Hobbyschützen eine Kanone zu benutzen.
Kanonen können einen ganz schönen Rückschlag haben!
Und der Spatz hat sich nun zum Geier entwickelt.... _________________ manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären.....
Zuletzt bearbeitet von Melanie am 07.07.05, 11:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
Ich wohne seit April diesen Jahres in einer WG-Wohnung zur Untermiete. (Vermieter wohnen im gleichen Haus)
Wenn das Zimmer nun auch noch möbliert oder teilmöbliert ist (wovon ich aufgrund der Küfrist des VM´s ausgehe), dann ist die Kündigung 14 Tage zum Monatsende gesetzlich gerechtfertigt!
Und die Moral von der Geschicht
Bevor man mit Kanonen (100% Mietminderung) auf Spatzen schießt, sollte man sich erst einen Waffenschein holen (kostenpflichtige Rechtsberatung), statt auf Anraten von Hobbyschützen eine Kanone zu benutzen.
Kanonen können einen ganz schönen Rückschlag haben!
Und der Spatz hat sich nun zum Geier entwickelt....
Schön gesagt _________________ Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst
@Melanie: Im verlinkten Thread steht zwar, dass er zur "Untermiete" (wie auch immer?) wohnt, es steht aber nur darin, dass der VM im selben Haus wohnt, nicht in der selben Wohnung. Daraus kann man also nicht zwingend darauf schließen, dass der Mieterschutz nicht gilt, vgl. hierzu §549 Abs. 2 BGB. Man kann also über den Mieterschutz keine eindeutige Angabe machen. Die "Möbelfrage" ist sowieso noch offen.
@yasha: Sie zitieren munter mal aus §§, die relevant sind, wenn Mieterschutz vorliegt und mal, wenn kein Mieterschutz vorliegt, grad durcheinander, wie es Ihnen passt. Mal den §542, mal §554.
Eigentlich ist das hier Zeitverschwendung. Servicer hat schon recht. _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
@flo
Als kleine Erklärung, damit sie es auch verstehen da sie ja scheinbar nicht immer alles lesen/lesen wollen bzw. gerne mal aus dem Zusammenhang reissen:
Bei
§542
ging es um die Frage ob ein VM kündigen darf, nur weil der Mieter einem auf die Nerven geht (Allgemein gestellt, ohne Sonderfälle §549(2) also mit Mieterschutz)
ausserdem steht auch in §542 drinnen: ...nach den gesetzlichen Vorschriften...
Dies gilt erstmal für einen Mietvertrag, sofern nicht §549(2) erfüllt ist.
Bei
§554
dieser gilt unabhängig von Mieterschutz oder nicht und wurde von Ihnen mal wieder schön aus dem Zusammenhang gegriffen...
Dies als Begründung zu nehmen das alles nur Blödsinn ist, ist Blödsinn... _________________ Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst
Über 542, 549 und 573 habe ich jetzt wirklich keine Lust zu diskutieren, wer hier von uns Recht gehabt hat, ist mir zumindest ziemlich egal. Vielleicht habe ich Sie ja falsch verstanden.
Sollte der Fragesteller nicht mehr posten, dann werde ich mich hier übrigens nicht mehr beteiligen, weil das ist echt überflüssig. _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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