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Mietpreisberechnung

 
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Bianca
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Ingolstadt

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 10:37    Titel: Mietpreisberechnung Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe mir eine Wohnung angeschaut, sie ist als 4 Zimmer Wohnung ausgeschrieben.
Nach Besichtigung musste ich feststellen, das es sich eigentlich nicht um eine 4 sonder um eine 3 Zimmerwohnung handelt. Es ist eine Erdgeschosswohnung mit Wohnzimmer, Küche, Bad und Schlafzimmer, das Zimmer ca. 35m² im Keller wird voll zur Miete und zur Gesamt m² Wohnfläche gerechnet. Der Kellerraum ist mit Bodenheizung, Parkett, und Lichtschachtfenstern ausgelegt. Darf der Vermieter diesen Wohnraum im Keller voll zur Miete rechnen. Denn er gibt an die Wohnung hätte eine Gesamtfläche von
ca. 103m² ? Bzw kann dieser Raum nur als Hobbyraum angerechnet werden und wenn ja wie wird dieser in der Miete berechnet?
Vielen Dank Lachen
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Möchten Sie diesen Raum als Wohnraum nutzen? Ist Ihnen die Wohnung die geforderte Miete wert? Der Vermieter ist in seiner Mietpreiskalkulation nicht daran gebunden, was woanders eine vergleichbare Wohnung kostet. Er kann Miete verlangen soviel er will - solange er jemanden findet, der bereit ist, diese Miete zu zahlen. Angebot und Nachfrage regelt den Preis. Die Grenze ist lediglich § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (Mietwucher) d.h. 50 % über der ortsüblichen Miete.
Anders wäre es in öffentlich geförderten Wohnungen, hier gilt die Kostenmiete.
Ob ein Wohnraum im UG als Wohnraum zählt oder nicht, geht aus der Baugenehmigung hervor. Ein fensterloser Raum kann z.B. kein Zimmer sein, sondern allenfalls eine Abstellkammer. Dennoch zählt auch eine Abstellkammer zur Wohnfläche. Ein beheizbarer Hobbyraum zählt durchaus zur Wohnfläche dazu. Welchem Hobby der Mieter in diesem Hobbyraum nachgeht, ist dem Vermieter egal. Ob dieser Hobbyraum in der Miete geringer anzusetzen ist, hängt von der Kalkulation des Vermieters, sowie vom Verhandlungsgeschick des Mietinteressenten ab.
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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Bianca
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Ingolstadt

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Info. Den Wohnraum im Keller möchte ich wenn dann nur als
Büro oder Keller nutzen, da ja ein Schlafzimmer im Erdgeschoss vorhanden ist.
Der Markler rechnet für die Gesamtwohnung 103m² eine Preis von 570€ kalt + 140€ Nebenkosten. Also so ca. 740€. Und das finde ich, für das der grösste Raum, dieser sogenannte Hobbyraum (35m²) einfach zu überhöht. Der Vormieter hat bis März 05 einen Mietpreis von 650€ bezahlt.
Dieser besagte Raum im Keller ist im Wohnungsplan übrigens als Hobbyraum deklariert.
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det11
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Sie müssen die Wohnung doch nicht mieten.

570€ kalt + 140€ = 710€

Was der Vormieter bezahlt hat, ist doch egal.

Gruss det11
_________________
Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
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RM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Bianca hat folgendes geschrieben::
Danke für die schnelle Info. Den Wohnraum im Keller möchte ich wenn dann nur als
Büro oder Keller nutzen, da ja ein Schlafzimmer im Erdgeschoss vorhanden ist.
Der Markler rechnet für die Gesamtwohnung 103m² eine Preis von 570€ kalt + 140€ Nebenkosten. Also so ca. 740€. Und das finde ich, für das der grösste Raum, dieser sogenannte Hobbyraum (35m²) einfach zu überhöht. Der Vormieter hat bis März 05 einen Mietpreis von 650€ bezahlt.
Dieser besagte Raum im Keller ist im Wohnungsplan übrigens als Hobbyraum deklariert.


Die Ausgangslage ist ganz einfach: der Vermieter bietet eine bestimmte Wohnung mit bekanntem Grundriss zu dem genannten Preis an. Wie der Vermieter den Angebotspreis berechnet hat, geht den Mietinteressenten nichts an.
Die Optionen des Mietinteressenten sind Annahme bzw. Ablehnung des Angebots. Selbstverständlich kann über Konditionen verhandelt werden. Irgendwann wird allerdings wieder die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung getroffen werden müssen.
Die Vereinbarungen des Vermieters mit dem Vormieter gehen den Mietinteressenten noch weniger an, als die Kalkulationsmethode des Vermieters. Ansprüche lassen sich aus fremden Verträgen niemals ableiten.

Ein Vertragsabschluss ist die freie Entscheidung der Beteiligten. Die Fälle, dass jemand mit vorgehaltener Waffe zur Unterschrift gezwungen wird, dürften recht selten sein.
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