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Wir haben vor einer woche ein Mietvertrag unterzeichnet auch die Kaution
hinterlegt.Können wir den Mietvertrag innerhalb von 2 Wochen wiederufen.
oder nicht.
Wir haben vor einer woche ein Mietvertrag unterzeichnet auch die Kaution
hinterlegt.Können wir den Mietvertrag innerhalb von 2 Wochen wiederufen.
oder nicht.
Nein, Sie können lediglich fristgerecht kündigen.
Tritt der Mieter oder auch der Vermieter vom Mietvertrag zurück, bevor die Wohnung bezogen wurde (dies ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde), dann muss der Vermieter die empfangenen Leistungen (z.b. eine bereits gezahlte Kaution oder Renovierungskosten) zurückgewähren.
Hat der Vermieter die Wohnung dem Mieter überlassen, ist wegen der Besonderheiten des Mietverhältnisses eine Aufhebung des Mietvertrages durch einseitige Erklärung eines Vertragspartners grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Mietverhältnis kann dann nur noch durch Kündigung beendet werden.
Nein, das gibt es nicht. Es gibt wohl ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und Haustürgeschäften aber ein Mietvertrag fällt definitiv nicht unter den Fernabsatz und Haustürgeschäft kommt auch nicht in Betracht da der VM nicht einfach beim Mieter aufgetaucht ist und dem eine Wohnung aufgeschwatzt hat.
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