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Mietvertrag zurück nehmen

 
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Luna55
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 12:34    Titel: Mietvertrag zurück nehmen Antworten mit Zitat

Wir haben vor einer woche ein Mietvertrag unterzeichnet auch die Kaution
hinterlegt.Können wir den Mietvertrag innerhalb von 2 Wochen wiederufen.
oder nicht.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 12:37    Titel: Re: Mietvertrag zurück nehmen Antworten mit Zitat

Luna55 hat folgendes geschrieben::
Wir haben vor einer woche ein Mietvertrag unterzeichnet auch die Kaution
hinterlegt.Können wir den Mietvertrag innerhalb von 2 Wochen wiederufen.
oder nicht.

Nein, Sie können lediglich fristgerecht kündigen.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Tritt der Mieter oder auch der Vermieter vom Mietvertrag zurück, bevor die Wohnung bezogen wurde (dies ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde), dann muss der Vermieter die empfangenen Leistungen (z.b. eine bereits gezahlte Kaution oder Renovierungskosten) zurückgewähren.
Hat der Vermieter die Wohnung dem Mieter überlassen, ist wegen der Besonderheiten des Mietverhältnisses eine Aufhebung des Mietvertrages durch einseitige Erklärung eines Vertragspartners grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Mietverhältnis kann dann nur noch durch Kündigung beendet werden.
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Luna55
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

wie sieht es aber mit dem 2 wöchigem Küdiguzngsschutz.Mann kann doch inerhalb von 2wochen Verträge wiederrufen.
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Luna55 hat folgendes geschrieben::
wie sieht es aber mit dem 2 wöchigem Küdiguzngsschutz.Mann kann doch inerhalb von 2wochen Verträge wiederrufen.


Nein, keine Mietverträge.
Oder war das ein Haustürgeschäft?
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, das gibt es nicht. Es gibt wohl ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und Haustürgeschäften aber ein Mietvertrag fällt definitiv nicht unter den Fernabsatz und Haustürgeschäft kommt auch nicht in Betracht da der VM nicht einfach beim Mieter aufgetaucht ist und dem eine Wohnung aufgeschwatzt hat.
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