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Verfasst am: 07.07.05, 13:34 Titel: Bei verlorener Klage
muss der Verlierer die Rechnungen auch der Gegenseite bezahlen. Wer prüft die Rechnung der Gegenseite, die dann zu zahlen ist? Geht die Rechnung über das Gericht, oder wie läuft das?
Im Anschluss an das Gerichtsverfahren folgt das sogenannte Kostenfestsezungsverfahren.
DIe Partei, die den Rechtsstreit vollständig gewonnen hat, beantragt die Festsetzung der ihr entstandenen Kosten beim Gericht, das dann einen Kostenfestsetzungsbeschluss erlässt. Zuvor prüft das Gericht die Rechtmäßigkeit der verlangten Kosten. Der Beschluss ist dann neben dem eigentlichen Urteil ein weiterer vollstreckbarer Titel.
Im Kostenfestsetzungsverfahren hat die unterlegene Partei die Möglichkeit, zum Antrag des Siegers Stellung zu nehmen. Gegen den Beschluss selbst gibt es ebenfalls Rechtsmittel, wenn eine bestimmte Summe überschritten wird (50 EUR).
Bei einer im Urteil bestimmten Kostenquote (zB Kläger 70 % Beklagter 30 %) melden beide Parteien Ihre Kosten beim Gericht an. Dieses errechnet dann die jeweiligen Anteile an den Verfahrenskosten.
Für die Beantwortung einer für mich hochwichtigen Frage danke ich sehr. Zu Beginn der Klage gab es ein Anerkenntnisurteil, darauf mußte die Gegenseite offenlegen, welche Gegenstände noch vorhanden sind und ich habe diese Dinge dann zurück bekommen. Anschließend wurde die Klage fortgesetzt wegen Herausgabe einer Sammlung. Die Gegenseite hat einen fragwürdigen Zeugen gefunden und so bekomme ich die Sammlung nicht zurück. Das Urteil steht noch aus.
Wer zahlt nun die Kosten bis zum Anerkenntnisurteil?
Morgengruß und danke für Antworten,
biggi33
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