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hilfe mahnbescheid

 
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freeke
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 10:34    Titel: hilfe mahnbescheid Antworten mit Zitat

eine freundin von mir hat sich mal vor 4 jahren von jemanden geld geliehen! nun bekommt sie einen mahnbescheid vom ihm! das was ich komische finde ist das es nichts schriftliches gibt! nun ist meine frage was kann sie dagegen tun und was fuer eine rechtsgrundlage muss der typ haben um so einen bescheid wirken zu lassen! oder ist sie fein raus weil es 1 verjährt ist oder 2 er keine beweise hat!
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 10:40    Titel: Re: hilfe mahnbescheid Antworten mit Zitat

freeke hat folgendes geschrieben::
eine freundin von mir hat sich mal vor 4 jahren von jemanden geld geliehen! nun bekommt sie einen mahnbescheid vom ihm! das was ich komische finde ist das es nichts schriftliches gibt! nun ist meine frage was kann sie dagegen tun und was fuer eine rechtsgrundlage muss der typ haben um so einen bescheid wirken zu lassen! oder ist sie fein raus weil es 1 verjährt ist oder 2 er keine beweise hat!


Mal eine ganz dumme Gegenfrage: Wenn sie sich Geld geliehen hat, warum zahlt sie es dann nicht zurück?
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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OS
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 10:48    Titel: Re: hilfe mahnbescheid Antworten mit Zitat

freeke hat folgendes geschrieben::
eine freundin von mir hat sich mal vor 4 jahren von jemanden geld geliehen! nun bekommt sie einen mahnbescheid vom ihm!


schön, hat ja ziemlich lange gedauert.

freeke hat folgendes geschrieben::
das was ich komische finde ist das es nichts schriftliches gibt!


was ist daran komisch? Ich kann da nicht drüber lachen.

freeke hat folgendes geschrieben::
nun ist meine frage was kann sie dagegen tun


Den Bescheid durchlesen, zur Not auch auf der Rückseite und das machen was da steht: Widerspruch einlegen.

freeke hat folgendes geschrieben::
und was fuer eine rechtsgrundlage muss der typ haben um so einen bescheid wirken zu lassen!


welche Rechtsgrundlage? Wie wärs mit nem Darlehensvertrag? Das war doch damals so vereinbart, oder?

freeke hat folgendes geschrieben::
oder ist sie fein raus weil es 1 verjährt ist oder 2 er keine beweise hat!


möglich, die Einrede der Verjährung müsste sie aber erheben, im Übrigen wäre der Antragsteller Beweispflichtig.
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manfred123
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Saubere Einstellung Geld leihen und nach Wegen zu suchen dieses nicht zurückzuzahlen zu müssen!
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freeke
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

ich sage es mal so! zuerst das geld schenken und dann so kommen finde ich komisch! hätte mich bisschen besser ausdrücken sollen doch war vorhin auf arbeit und hatte nicht soviel zeit zum schreiben!

ich sage mal so entweder man sagt behalt es(mündlich) oder man sagt von vorne rein das man es zurückhaben will? aber so finde ich es kacke nach 4 jahren ankommen gleich mit einem mahnbescheid deswegen die ganze problematik!
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

freeke hat folgendes geschrieben::
ich sage es mal so! zuerst das geld schenken und dann so kommen finde ich komisch! hätte mich bisschen besser ausdrücken sollen doch war vorhin auf arbeit und hatte nicht soviel zeit zum schreiben!


Naja, so viel besser ist Ihre Ausdrucksweise auch nach der Arbeit nicht geworden... Sie sollten sich etwas mehr Mühe geben und auch ab und zu mal Satzzeichen setzen, dann versteht man Sie besser. Zum Inhalt sage ich besser nix mehr.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


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