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Verfasst am: 07.07.05, 10:34 Titel: hilfe mahnbescheid
eine freundin von mir hat sich mal vor 4 jahren von jemanden geld geliehen! nun bekommt sie einen mahnbescheid vom ihm! das was ich komische finde ist das es nichts schriftliches gibt! nun ist meine frage was kann sie dagegen tun und was fuer eine rechtsgrundlage muss der typ haben um so einen bescheid wirken zu lassen! oder ist sie fein raus weil es 1 verjährt ist oder 2 er keine beweise hat!
Verfasst am: 07.07.05, 10:40 Titel: Re: hilfe mahnbescheid
freeke hat folgendes geschrieben::
eine freundin von mir hat sich mal vor 4 jahren von jemanden geld geliehen! nun bekommt sie einen mahnbescheid vom ihm! das was ich komische finde ist das es nichts schriftliches gibt! nun ist meine frage was kann sie dagegen tun und was fuer eine rechtsgrundlage muss der typ haben um so einen bescheid wirken zu lassen! oder ist sie fein raus weil es 1 verjährt ist oder 2 er keine beweise hat!
Mal eine ganz dumme Gegenfrage: Wenn sie sich Geld geliehen hat, warum zahlt sie es dann nicht zurück? _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
ich sage es mal so! zuerst das geld schenken und dann so kommen finde ich komisch! hätte mich bisschen besser ausdrücken sollen doch war vorhin auf arbeit und hatte nicht soviel zeit zum schreiben!
ich sage mal so entweder man sagt behalt es(mündlich) oder man sagt von vorne rein das man es zurückhaben will? aber so finde ich es kacke nach 4 jahren ankommen gleich mit einem mahnbescheid deswegen die ganze problematik!
ich sage es mal so! zuerst das geld schenken und dann so kommen finde ich komisch! hätte mich bisschen besser ausdrücken sollen doch war vorhin auf arbeit und hatte nicht soviel zeit zum schreiben!
Naja, so viel besser ist Ihre Ausdrucksweise auch nach der Arbeit nicht geworden... Sie sollten sich etwas mehr Mühe geben und auch ab und zu mal Satzzeichen setzen, dann versteht man Sie besser. Zum Inhalt sage ich besser nix mehr. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
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