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Verfasst am: 07.07.05, 17:39 Titel: Nach Trauerfall Probleme mit der Wohnungauflösung
Nach dem Tod unserer Mutter im April haben wir die Wohnung fristgerecht gekündigt (3 Monate), diese Kündigung wurde vermieterseits akzeptiert. Danach wurde die Wohnung mit dem Vermieter besichtigt. Bei dieser Besichtigung wurde uns mündlich zugesagt, dass nur eine komplette Entrümpelung der Wohnung von Nöten sei, da die Vermieterin die Wohnung grundrenovieren möchte ( wir haben schriftlich: Wenn der Vermieter die Wohnung in die Renovierung nehmen wird, können wir Sie vorzeitig aus dem Mietverhältniss entlassen). Nach mehrmaligem Nachfragen, unter Zeugen, waren Renovierungsmaßnahmen, wie z.B. Tapetenablösen, Spachtelarbeiten etc. nicht nötig. Kurz vor Ablauf der verkürzten Kündigungsfrist wurden wir schriftlich zu o.g. Maßnahmen aufgefordert. Daraufhin äußerten wir schriftlich, dass wir nicht willig seien diese Renovierung durchzuführen, da diese nicht vereinbart war und fragten nach Alternativen: keine Antwort bis dato (weder schriftlich, noch telefonisch).
Haben wir eine Chance dagegen an zu gehen?
Die Frage ist wie genau die Vereinbarung aussieht und ob das Nachfragen Bestandteil der Vereinbarung ist oder erst später erfolgte.
Kann sein das der VM es so sieht das es zur Vereinbarung gehört das die Tapeten entfernt werden und diese nun nicht vom Mieter erfüllt wird also gibt es dann auch keine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag. Die Frage lautet dann also ist es billiger die erforderlichen Arbeiten zu erbringen oder einen weiteren Monat Miete zu bezahlen für die Wohnung.
Wobei wenn die Schönheitsreparaturen wirksam auf dem Mieter abgewälzt wurden dieser dann natürlich auch erfüllen muss, ausser die Vereinbarung besagt das er das nicht tun muss.
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