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Verfasst am: 07.07.05, 16:28 Titel: Im Urlaub wegfahren mit "fremden" Auto
Schönen guten Tag,
es fahren 3 Leute in den Urlaub, Person A und B haben einen Führerschein, da Peron A, dem das Auto (bzw. dem dazu gehörem Elternteil das Fahrzeug) gehört, aber erst kürzlich sein Führerschein gemacht hat nich die ganze Tour von über 500km (Hintour) alleine bewältigen will, möchte er B auch mal fahren lassen, nun is dieser aber kein Angehöriger der Familie oder sonstiges, also nur ein Freund.
Nun die Frage,was es bei dem Versicherungsschutz zu beachten git, in wie fern, darf Person B überhaupt damit fahren.
Erstmal müsste man im Versicherungsvertrag nachschauen, ob eine Fahrerbeschränkung angegeben ist, wenn ja, in welcher Weise.
Gehört der Bekannte nicht zu diesem Fahrerkreis, er fährt trotzdem, und es passiert ein Unfall, gibt es Sanktionen von seiten der Versicherungsgesellschaft. Der Schaden wird trotzdem bezahlt. Die Sanktionen sind in den TB's (Tarifbestimmungen) geregelt (z. B. zusätzlicher Selbstbehalt oder ähnliches).
Soll die Faqhrerbeschränkung erweitert oder aufgehoben werden, genügt eine Mitteilung an die Versicherungsgesellschaft. Es wird dann allerdings etwas teurer.
Ist keine Fahrereinschränkung angegeben, darf jeder damit fahren. Nun muss man aber bedenken, dass etwaige Unfälle immer über die KFZ-Haftpflicht abgewickelt werden, eine Nachforderung über die Private Haftpflicht des Fahrers ist nicht möglich.
Genauso auch wenn das Fahrzeug durch den Fahrer verschuldet einen Schaden erleidet.
Leihe ich mir also ein Fahrzeug von jemandem und fahre es vor einen Baum, kann er mich zwar zivilrechtlich auf Scahdenersatz verklagen, meine Private Haftpflicht bleibt aber außen vor. Ich müsste den Schaden also aus eigener Tasche bezahlen.
Ob man das Risiko eingehen will, bleibt jedem selbst überlassen. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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