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Gartenpflege! in welchen zeitlichen Abständen?

 
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lazzy
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Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 4
Wohnort: stuttgart

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 12:58    Titel: Gartenpflege! in welchen zeitlichen Abständen? Antworten mit Zitat

Hallo,

wir wohnen seit 1,5 Jahren in einer gemieteten Doppelhaushälfte.
Seit kurzer Zeit werden wir immer wieder von den Nachbarn auf unseren Garten angesprochen. Bei uns wächst Unkraut und bei Ihnen nicht, und wenn man einen Garten hat, muss man auch Gartenpflege betreiben.

Wir halten den Garten in Ordnung, wie wir Zeit haben. Die Nachbarn sind bereits Rentner und machen sozusagen jeden Tag etwas im Garten und wir etwa 2 Mal im Monat.

Gibt es irgendwo Vorschriften, wie oft man den Garten pflegen muss? Oder liegt das im Auge des Betrachters?
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Der Nachbar hat erstmal nix zu sagen. Der einzige der rummosern darf ist der VM und solange wie dieser es nicht tut kann man alles andere ignorieren. Solange die Gartenpflege die im Mietvertrag vereinbart wurde vom Mieter durchgeführt wird kann der VM auch nicht meckern.
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lazzy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 4
Wohnort: stuttgart

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

also, es wurde nichts direkt vereinbart.
wir gehen daher davon aus, dass wir nur rasen mähen und unkraut jäten müssen.
Allerdings gehören zum Garten auch 2 Bäume dazu, die der Nachbar selbst beschneidet.
Dazu sind wir ja nicht verpflichtet, weil es nicht vereinbart ist.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hat der Mieter die Gartenpflege übernommen , darf der Vermieter nicht im Einzelnen vorschreiben, in welchen Zeitabständen der Rasen zu mähen ist und welche Pflanzen einzusetzen oder zu entfernen sind.(LG Wuppertal WM 2000, 353)Der Mieter darf einen Naturgarten anlegen, in dem er die Pflanzen im Wesentlichen frei wachsen lässt. (LG Darmstadt WM 83, 151)Aber ohne besondere Vereinbarung muss der Mieter nur einfache Arbeiten wie Rasenmähen oder Unkraut jäten vornehmen. (LG Detmold WM 90, 289)
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lazzy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 4
Wohnort: stuttgart

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,


bisher hat uns der Vemieter einmal aufgefordert den Rasen zu mähen. Das war im April 2005. Es wuchsen Löwenzahn und Gänseblümchen, die den Nachbarn nicht gefallen haben, weil sie einen englischen Rasen haben und Angst haben, dass dann der Löwenzahn sich auch auf ihrem Rasen niederlässt. Wir haben dann den Rasen gemäht. Und nun ist es so, dass wir regelmäßig von den Nachbarn auf unseren Garten angesprochen werden. Unser Garten wäre ja total verwuchert und ihr Garten wäre ja so gepflegt.
Und wir sollen doch mal was tun. Da die Nachbarn in diesem Haus schon über 10 Jahre wohnen und sich auch prima mit dem Vermieter verstehen, wird der Vermieter den Nachbarn sicherlich Recht geben, wenn sie sich bei uns beschweren. Aber liegt es denn nicht alles im Auge des Betrachters, was verwuchert ist und nicht? Wir haben auch Sonnenblumen stehen, die mittlerweile schön blühen, die haben die Nachbarn auch als Unkraut bezeichnet, weil sie auf der Wiese ummäht wurden.


Da es ja für alles mögliche Vorschriften gibt, dachte ich eben auch, dass es da Zeiträume für Gartenarbeit gibt, wo es festgelegt ist, wann etwas zu pflegen ist.
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biggi33
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Mein Grundstück wird zweimal im Jahr gemäht, im Mai und im Oktober, im Mai, weil die Nachbarschaft sich sonst darüber beschwert, daß die Samen rüberfliegen und im Oktober, damit es über Winter sauber ist und im Frühjahr es sich schlecht mähen lässt.
Leider kann ich selbst dort nicht wohnen, aber pflegen lassen muss ich es.
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