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Schimmel in der Wohnung

 
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maranlan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.07.2005
Beiträge: 17
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 21:42    Titel: Schimmel in der Wohnung Antworten mit Zitat

A= Bewohner einer Wohnung mit unentgeltlichem Wohnrecht
B= Eigentümer dieser Wohnung

Zum Fall:

A bewohnen eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus und genießen ein unenteltliches Wohnrecht. Seit kurzem befindet sich gesundheitgefährdender Schimmel in dr Wohnung. B sagt: "Keine Mietzahlung auf dem Konto da unentgeltliches Wohnrecht; also geht mich der Schimmel nichts an; seht zu wie ihr den weg bekommt"!

Zu Recht? Kann A nicht verlangen dass der Schimmel durch B beseitigt wird?
Kann A auch ohne B den Schimmel zu Lasten des B entfernen lassen?
Ist eine Aufrechnung der Kosten für den Schimmelbeseitiger gegen die Verbrauchskostenabrechnung des B möglich bzw. kann A die Kosten von der Verbrauchskostenabrechnung des B in Abzug bringen und nur den Residualüberschuss daraus B zukommen lassen??

Danke im Voraus;O)
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maranlan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.07.2005
Beiträge: 17
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

weiss niemand einen Rat?;O(
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Mit den Verbrauchskosten hat das nichts zu tun. Für die Schimmelbeseitigung ist derjenige verantwortlich, der ihn verursacht. Ggf. kann ein Gutachter Luft- und Außenwandtemeratur messen, die Luftfeuchtigkeit prüfen, das Heiz- und Lüftungsverhalten kontrollieren usw. um festzustellen, wo der Schimmel herkommt.
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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FOC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wand im Schimmelfleck anbohren. Wenn Wand trocken ist, ist der Mieter Schuld.
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Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Wand im Schimmelfleck anbohren. Wenn Wand trocken ist, ist der Mieter Schuld

Schwachsinn...
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wird die Feuchtigkeit vom Vermieter trotz Abmahnung nicht behoben, kann der Mieter auch fristlos kündigen. (LG Kassel WM 88, 109)
Wird er wohl kaum bei kostenfreiem Wohnrecht. Verrückt Da muss der Mieter wohl durch? Sehr glücklich
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det11
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

einstweilige Verfügung erwirken ?

Gruss det11
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Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

det11 hat folgendes geschrieben::
einstweilige Verfügung erwirken ?

Gruss det11


Wie sollte die aussehen? Dem Mieter steht es doch frei die Wohnung zu kündigen.
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